Änderung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt das im Bebauungsplan „Weinberg-Wiesenau“ im Teilbereich Wiesenau liegende, als Spielplatz bezeichnete Grundstück Fl.Nr. 346/41 der Gemarkung Rottershausen (991 m²) in seiner Nutzung zu ändern und ein Wohnbaugrundstück (WA-Fläche) daraus zu machen.
Das Grundstück ist als Spielplatz entbehrlich, da in ca. 200 m Entfernung ein bestehender Spielplatz vorhanden ist. Das Grundstück ist erschlossen.

Die Bauleitplanung entspricht den planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 13 BauGB.
Im vereinfachten Verfahren kann von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer Bauleitplanung abgesehen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Anhaltspunkte nach Nr. 2 und 3 bestehen ebenfalls nicht.
Der Gemeinderat erlässt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ für den Teilbereich (Fl.Nr. 346/41 der Gkg. Rottershausen mit 991 m²) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:29 Uhr