Neubau eines Seniorenwohnheimes auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstr. 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 05.08.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Frau Simone Bayer beantragt den Neubau eines seniorengerechten Wohnens auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstr. 21. Fälschlicherweise wurde zunächst der Begriff Seniorenwohnheim beantragt.
Gemäß der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Stellplätze und Garagen vom 08.06.1993 sind 18 Stellplätze für dieses Bauvorhaben erforderlich (12 Wohneinheiten x 1,5 Stellplätze/Wohneinheit = 18 Stellplätze). Abweichend von dieser Satzung fordert die Gemeinde Oerlenbach 12 Stellplätze für dieses Bauvorhaben, da es sich um sogenannte Single-Wohnungen handelt. Die Gemeinde Oerlenbach empfiehlt, die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Obergeschoss dieses Bauvorhabens.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:31 Uhr