Errichtung einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 389 der Gemarkung Eltingshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Christian Karch, Rosenstraße 5, bezweckt mit der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 389 der Gkg. Eltingshausen nicht die Errichtung eines privilegierten Vorhabens, sondern vielmehr die Errichtung eines sonstigen Vorhabens i. S. d. Art 35 Abs. 2 BauGB.
Im Falle der Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB nehmen erfahrungsgemäß andere Gewerbetreibende Bezug und möchten ebenfalls im Außenbereich anstelle im Gewerbegebiet solche Vorhaben umsetzen.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 389 weder nach § 35 Abs. 1 BauGB noch nach § 35 Abs. 2 BauGB vorliegen.
Ein Ausweichstandort (z.B. Fl. Nr. 810/6 der Gemarkung Eltingshausen (5.547 m² abzüglich Jugendplatz auf östlicher Seite und abzüglich BMX-Strecke / Parkplatz auf westlicher Seite) kann wegen der Hochspannungsleitung bzw. der auf dem Grundstück verlegten Gasleitung nicht angeboten werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplans im beantragten Bereich wird nicht vorgenommen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2020 08:31 Uhr