Gebührenerhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö 6.1

Sachverhalt

In der Gemeinde Oerlenbach wird die Liste „Interessenten für ein Baugrundstück im neuen Baugebiet „Thüringer Str. II“ geführt. Die Verwaltung wird beauftragt von allen Interessenten, welche in dieser Liste eingetragen sind und von allen Interessenten, welche sich zukünftig in diese Liste eintragen, eine Gebühr in Höhe von 2000,- € zu erheben. Wer diese Gebühr nicht zahlt, wird von dieser Liste gestrichen bzw. nicht in diese Liste eingetragen. Diese Gebühr wird dem Interessenten beim Kauf eines der vorgenannten Baugrundstücke angerechnet. Falls vom Interessenten keines dieser Baugrundstücke erworben wird, werden von dieser Gebühr 1. 750,- € an diesen Interessenten zurückgezahlt. Die restlichen 250,- € werden als Bearbeitungsgebühr von der Gemeinde einbehalten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.10.2020 09:10 Uhr