Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 444 der Gemarkung Rottershausen, Untere Dorfstr. 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Zum Bauvorhaben „Abbruch des best. Daches sowie Neuerrichtung eines Daches über dem best. Nebengebäude“ auf dem Flurstück 444 der Gemarkung Rottershausen (Untere Dorfstr. 24), welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 25.10.2019 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 01.09.2020 ein Änderungsantrag von Hanna Zehner eingegangen. Gemäß diesem Änderungsantrag haben sich bei diesem Bauvorhaben gegenüber dem mit dem vorgenannten Bescheid genehmigten Antrag folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
- Das Nebengebäude Schuppen 1 wird nicht abgebrochen und bleibt im Bestand erhalten.
- Das Nebengebäude Schuppen 2 wird ebenfalls nicht abgebrochen und bleibt im Bestand erhalten.  Jedoch wird dieser Schuppen 2 mit einem flach geneigten Dach entsprechend dem Schuppen 1 versehen.
- Die Nebengebäude Schuppen 1 und 2 erhalten eine Grenz-Dachrinne.
- An der süd-östlichen Grundstücksgrenze wird eine 5 m x 5 m lange und 2 m hohe Mauer mit Ziegelabdeckung als Sichtschutz errichtet.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:10 Uhr