Allgemeine Informationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Waldbegang, 23.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Waldbegang 23.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Das AELF ist sowohl in der Betriebsausführung (durch Herrn Lunz) als auch in der Betriebsleitung (durch Herrn Türich) für den Gemeindewald Oerlenbach im Rahmen eines Betriebsleitungs- und Ausführungsvertrages zuständig. Während die Beförsterung durch das AELF stattfindet, erfolgen die Holzernte sowie der Verkauf des Holzes durch die Forstbetriebsgemeinschaft. Der Gemeindewald ist als öffentlicher Wald zur vorbildlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Aus diesem Grund erfolgt alle 20 Jahre eine Forsteinrichtung für den Gemeindewald in der das waldbauliche Vorgehen sowie die geplanten Entnahmemengen festgelegt werden, um eine planvolle und nachhaltige Bewirtschaftung des Gemeindewaldes sicher zu stellen. Nach 10 Jahren Laufzeit erfolgt eine sog. Zwischenrevision in der die Planung überprüft und für weitere 10 Jahre ggf. aktualisiert wird. So wird sichergestellt, dass die Waldfunktionen des Gemeindewaldes auch für kommende Generationen erhalten und verbessert werden. Die Forsteinrichtung im Gemeindewald stammt aus dem Jahr 2009 und wurde im Jahr 2019 im Rahmen einer Zwischenrevision aktualisiert, zusätzlich ist eine Standortskarte für den gesamten Wald im Gemeindebereich (auch für den Privatwald) vorhanden.

Datenstand vom 03.11.2020 10:38 Uhr