Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 169/1 der Gemarkung Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 30.09.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem im Außenbereich liegenden Flurstück 169/1 der Gemarkung Ebenhausen.
Dieses Flurstück ist durch einen nur teilweise asphaltierten Feldweg erreichbar und es liegt in einem Bereich, welcher in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach als Grünfläche ausgewiesen ist. Auf Anfrage der Gemeinde Oerlenbach hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen der Gemeinde Oerlenbach telefonisch mitgeteilt, dass das vorgenannte Flurstück auch nach deren rechtlicher Einschätzung im Außenbereich liegt. Eine Bebauung dieses Flurstückes mit einem Wohnhaus ist nach der heutigen Rechtsauffassung somit nicht zulässig.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben nicht zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 10:40 Uhr