Außerschulische Förderung des Sports
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 21.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde gewährt bisher den Vereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern deutlich erhöht hat, die Jugendsportförderung jedoch gleichgeblieben ist, errechnet sich nunmehr eine deutliche Erhöhung der kommunalen Förderung.
- Seitens der Gemeinde wird daher für die außerschulische Förderung des Sports (für 2020) ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, gewährt.
21 Ja-Stimme(n)
0 Nein-Stimme(n)
b) Dem TSV Ebenhausen wird auf den kürzlich eingereichten Antrag für das Vorjahr (2019) noch
ein Zuschuss nach der alten Regelung gewährt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2020 09:19 Uhr