Sportplatzsanierung FC E. Rottershausen - Dauerbenutzungsrecht (30 Jahre)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In Vorbereitung der Sanierung des nördlich des Sportheimes gelegen Sportplatzes möchte der FC E. Rottershausen beim BLSV einen Zuschuss beantragen und benötigt hierfür eine Zusage der Gemeinde zur weiteren Benutzung des Sportgeländes.
Der Gemeinderat hat in § 1 Abs. 1 des Vertrages über die Benutzung des gemeindeeigenen Sportgeländes in Rottershausen folgendes festgelegt:

㤠1 (Dauerbenutzungsrecht des Vereins, Vereinszweck)
  1. Die Gemeinde überlässt dem Verein weiterhin auf die Dauer seines Bestehens, mindestens jedoch 30 Jahre, das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 767/2 der Gemarkung Rottershausen zur unentgeltlichen Benutzung als Sportanlage (siehe beigefügter Lageplan) und gestattet dem Verein, auf dem vorgenannten Grundstück weitere Sportflächen anzulegen.“

Im konkreten Fall handelt es sich um die (Neu)-Verlegung einer Drainage sowie die damit verbundenen Arbeiten.
Der Gemeinderat beschließt dem FC E. Rottershausen eine neue Mitteilung zukommen zu lassen, die eine 30-jährige Laufzeit des Vertrages bestätigt.
 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2021 08:58 Uhr