Suedlink - Trassenführung; Nähere Erläuterungen durch Herrn Göpfert, Fa. Transnet BW, Bürgerreferent Bayern, Projektkommunikation SuedLink


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 13.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Herr Christopher Göpfert von der Fa. Transnet BW stellt den Trassenverlauf TKS 461 (zwischen den Siedlungsgebieten von Oerlenbach und Ebenhausen hindurch, den Passageraum zwischen zwei größeren Waldflächen an der Ramsthaler Grenze nutzend, Umgehung der Zonen II und III des Wasserschutzgebietes „Hain“ sowie der Zone III des Wasserschutzgebietes Poppenhausen) vor.
Es ist dies die nördliche Alternative zum Trassenkorridorsegment TKS 165 (Teilstück), 113a + 113b (Teilstück), die zuletzt vom Gemeinderat mehrheitlich nicht akzeptiert wurde.
Unter Berücksichtigung der Themen – Bautechnik, Raumverträglichkeit, Umweltbelange (einschließlich Artenschutz), Prognose der wasserschutzrechtlichen Zulässigkeit und sonstige öffentliche und private Belange - wurde die Trasse TKS 461 jedoch als vorzugswürdig bewertet.
Im südlichen Bereich sind insbesondere großflächige Wasserschutzgebiete Schutzzone III und randlich sogar Schutzzone II, die gequert werden müssten und in Kombination mit Bauleitplanungsflächen einen Riegel bilden, während in der Trasse TKS 461 nur Wassereinzugsgebiete liegen.
Des Weiteren müsse im südlichen Bereich ein Laubmischwald ohne bestehenden Feldweg gequert werden.
Im Bereich der TKS 461 liegt die Fläche des Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrums Oerlenbach, in der die Errichtung einer Fahrtrainingsanlage vorgesehen ist. Für den Fall, dass diese Fläche nicht genutzt werden kann, könnte der südlich liegende angrenzende Wald gequert werden. Dieses Vorbringen sprengt jedoch die gemeindlichen Vorstellungen, so dass ein Baumfällen als Alternative für die Trasse überhaupt nicht in Frage kommt.
Ferner befinden sich Deponien und Altlastenflächen in dem Bereich, die jedoch voraussichtlich umgangen werden können.
Gefragt wurde nach den Abständen der Horizontalbohrungen, was unterschiedlich sein kann und mit 50 – 200 m beantwortet wurde. Was eine mögliche Unterbohrung für die Bundespolizei (künftiges Einsatzfahrtrainingsgelände) angeht, geht dies nur mit stichhaltiger Begründung, die jedoch derzeit nicht vorliegt.
Es wurde die Frage nach Ausgleichsmaßnahmen gestellt, was jedoch verneint wurde, da die Rohre ca. 1,20 bis 1,50 m tief verlegt werden und danach die Fläche auch wieder genutzt werden könne.
Im Zuge der Linienführung ist festzustellen, dass hierbei Felder größtenteils schiefwinklig gekreuzt werden, was jedoch nicht vermeidbar ist. Gemeindliche Feldwege können als Trasse nicht verwendet werden, auch keine reinen Erdwege. Die BAB A71, die Bundesstraße B286/19, die Bahnlinie Schweinfurt – Bad Kissingen und Schweinfurt – Meiningen sowie die Kreisstraßen KG 5, 3 und 4 werden unterquert.
Der Gemeinderat stellt nunmehr folgendes fest:
„Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur nördlichen Trassenvariante, die mit ca. 12 m Breite angegeben wird, zur Kenntnis und behält sich rechtliche Schritte vor. Wie im vorstehenden Text bereits enthalten, wird die Verlegung im Waldbereich zwischen Oerlenbach und Ebenhausen (Alternativtrasse) jedoch generell abgelehnt.“

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2021 09:04 Uhr