Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 13.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 15.12.2017 (LRABl. Nr. 26 /2017, lfd. Nr. 263) wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Abs. 1 Buchst. i wird das Wort „Ebenhausen,“ nach dem Wort „Oerlenbach,“ eingefügt.

  1. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Für den Nachkauf eines Nutzungsrechts für eine weitere volle Nutzungszeit werden dieselben Gebühren wie für die Einräumung eines Nutzungsrechts im Zeitpunkt der Verlängerung erhoben. Der Nachkauf des Nutzungsrechts ist auch um 10 Jahre möglich. Die Gebühr wird hierbei anteilig festgesetzt.

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2021 09:04 Uhr