Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen; 5. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, "Vorhabenbezogener Bebauungspan für das Kurparkresort - Hotel und Wohnen am Kurgarten", Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BAuGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 10. Sitzung des Gemeinderates | 13.01.2021 | ö | 6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB stellt der Gemeinderat fest, dass die 5. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen -„Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Kurparkresort - Hotel und Wohnen am Kurgarten“ Interessen der Gemeinde Oerlenbach nicht berührt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2021 09:04 Uhr