Beitragsersatz für Jan./Feb. 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Beitragsersatz für die Monate Januar 2021 und Februar 2021

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
Der Beitragsersatz beträgt für
  • Krippenkinder: 60 Euro
  • Kindergartenkinder: 15 Euro
  • Schulkinder: 30 Euro

Der Gemeinderat beschließt den Beitragsersatz für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder entsprechend der vorstehend genannten Sätze zu gewähren.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2021 09:34 Uhr