Teil-Abbruch, Umbau Bestandsgebäude, Nutzungsänderung Scheune und Neubau einer Wohnanlage auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstr. 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Zum Bauvorhaben „Teil-Abbruch, Umbau Bestandsgebäude, Nutzungsänderung Scheune und Neubau einer Single- und Seniorenwohnanlage auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach“ ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 20.01.2021 ein Bau-Änderungsantrag eingegangen. Die Antragsteller haben der Gemeinde Oerlenbach am 14.01.2021 per E-Mail mitgeteilt, dass sich gegenüber dem bisherigen Bauantrag, zu dem der Gemeinderat am 05.08.2020 einen Beschluss gefasst hat, folgende wesentlichen Änderungen ergeben haben:
- der Personenkreis, der infrage kommenden Mieter wurde von selbstständigen Senioren erweitert auf Angestellte, Arbeiter und Singles jeden Alters.
- es werden 13 statt 12 Parkplätze ausgewiesen. Davon auch 1 behindertengerechter Parkplatz.
- Im Treppenhaus ist ein Etagenlift vorgesehen, um auch mit Rollstuhl oder Rollator bequem in den ersten Stock zu gelangen.
- Jedes Apartment erhält einen eigenen zusätzlichen Abstellraum im Nebengebäude.
Gemäß der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Stellplätze und Garagen vom 08.06.1993 sind 18 Stellplätze für dieses Bauvorhaben erforderlich (12 Wohneinheiten x 1,5 Stellplätze/Wohneinheit = 18 Stellplätze). Da es sich hier um 12 sogenannte Single-Wohnungen handelt, ist die Gemeinde Oerlenbach abweichend von dieser Satzung damit einverstanden, dass für dieses Bauvorhaben nur 13 Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet werden. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2021 09:34 Uhr