Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 686 der Gemarkung Rottershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Austragshaus mit Doppelgarage auf dem Flurstück 686 der Gemarkung Rottershausen. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem im Außenbereich liegenden Bauvorhaben wird erteilt, soweit dieses Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist und soweit sich dieses Bauvorhaben auf ein mögliches, nördlich des vorgenannten Flurstückes 686 gelegenes Baugebiet nicht nachteilig auswirkt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.04.2021 09:34 Uhr