Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen, Ratherstr. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen.
Nachbarunterschriften: vollständig

Vorgaben im Bebauungsplan / beantragt
Dachform: Satteldach / Flachdach
Dachneigung: 28° bis 32° / Flachdach
Art der Dacheindeckung: Dachziegel / Flachdach
Wandhöhe: max. 6,50 m / 7,36 m (Ansicht Süd: 1,11 m + 6,25 m = 7,36 m, siehe Abstandsfläche A 16.2); 6,55 m (Ansicht Süd: 0,30 m + 6,25 m = 6,55 m, siehe Abstandsfläche 14.1)
Baugrenzen: festgelegt / Baugrenzen sind überschritten
Länge der Garage an der Grundstücksgrenze: 8 m / 8,49 m

Bauvorhaben:
     
 

Bilder Umgebung:
           
Luftbild:
 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt für das vorgenannte Wohnhaus den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der Wandhöhe und der Überschreitung der Baugrenze zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannte Garage den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Länge der Garage an der Grundstücksgrenze und der Überschreitung der Baugrenze zu.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.04.2021 11:35 Uhr