Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald - Gestattungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach (als Waldbesitzer) und dem
TSV Ebenhausen, im folgenden „Berechtigter“ genannt.

§ 1  Vertragsgegenstand
  1. Dem Berechtigten wird zur Ausübung der Fahrraddisziplin „Mountain-Biking“ die Nutzung eines Teilbereiches des Gemeindewaldbestandes im Bereich „Rothschlag“ zwischen der Forststraße und dem Baugebiet Rothschlag gestattet.
  2. Der Waldbesitzer kann die eingeräumte Mitbenutzung aus forst- oder jagdlichen Gründen jederzeit vorübergehend einschränken. Ein dauernder Zugang kann nicht garantiert werden.
  3. Der Waldbesitzer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn es im Zusammenhang mit der Mitbenutzung zu erheblichen Verstößen gegen diese Gestattung oder gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der forst-, naturschutz-, jagd-, abfall- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften kommt.

§ 2  Fahren auf Waldwegen
Dem Betreuungspersonal und den Benutzern ist im Rahmen der Zweckbestimmung gemäß § 1 Abs. 1 das Fahren auf dem Waldweg auf eigene Gefahr gestattet.

§ 3 Verhaltensregeln
  1. Betreuungspersonal und Benutzer dürfen durch ihr Verhalten den Wald nicht gefährden, beschädigen oder verunreinigen und weder Pflanzen mutwillig beschädigen noch Tiere mutwillig stören.
  2. Der Forst- und Jagdbetrieb darf nicht gestört werden.
  3. Der Berechtigte macht vor Beginn der Nutzung alle Nutzer auf die waldtypischen Gefahren aufmerksam.
  4. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz des Waldes, der Umwelt sowie der Jagd bleiben unberührt.

§ 4 Haftung
  1. Das Betreten des Waldes erfolgt für alle Beteiligten (Betreuungspersonal, Benutzer) auf eigene Gefahr. Eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Waldbesitzer und die von ihm beauftragten Personen übernehmen keine Haftung für Schäden an Sachen, die sich im Zusammenhang mit der Mitbenutzung des Waldes oder durch forstbetriebliche Maßnahmen ergeben, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
Der Berechtigte stellt insofern den Waldbesitzer von Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages geltend gemacht werden.  
  1. Der Berechtigte haftet für Schäden aller Art, die sich durch die Nutzung ergeben.
  2. Der Berechtigte weist zur Abdeckung von Schadensersatzansprüchen dem Waldbesitzer bei Beginn der Nutzung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million Euro nach. Sofern die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) SGB VII als nicht ausreichend erachtet wird, wird der Abschluss einer Unfallversicherung zur Abdeckung von Eigenschäden empfohlen.

§ 5  Sonstige Bestimmungen
  1. Der Waldbesitzer und der Berechtigte sichern sich laufende gegenseitige Informationen über alle Ereignisse, die für die Benutzung von Bedeutung sind, zu.
  2. Jegliche Errichtung von baulichen Anlagen im Wald wird ausgeschlossen.
  3. Altholz kann als Baumaterial für kleinere nicht gefährdende Einrichtungen verwendet werden. Waldwege sich jedoch freizuhalten. Die Anlagen sind jeweils nach Beendigung des Vertrags oder auf Anweisung des Waldbesitzers zurückzubauen.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Gestattung bedürfen der Schriftform.

Für den Berechtigten                                                Für den Waldbesitzer
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Ort, Datum                                                        Ort, Datum
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Unterschrift                                                        Unterschrift

Beschlussvorschlag

Dem Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach und dem TSV Ebenhausen wird wie im Sachverhalt dargestellt zugestimmt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2021 11:35 Uhr