Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Betriebes durch Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Schüttgutlagers auf dem Flurstück 564 der Gemarkung Oerlenbach, Ebenhäuser Str. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.05.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: nicht vorhanden
§ 35 Abs. 2 BauGB: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
§ 35 Abs. 4 BauGB: Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
§ 35 Abs. 4 Nr. 6: die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Betriebes durch Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Schüttgutlagers auf dem Flurstück 564 der Gemarkung Oerlenbach.
Der Antragsteller beabsichtigt, seinen besteh. Betrieb Fa. Karch-Service durch eineMehrzweckhalle und ein Schüttgutlager auf dem vorgenantnen Flurstück zu erweitern. Im vorgenannten Antrag ist unter anderem folgendes aufgeführt:
- Diese Betriebserweiterung ist dringend erforderlich, da die besteh. Gebäude- und Flächenkapazitäten nicht ausreichen, um den Betriebsablauf auf Dauer zu gewährleisten und den Betrieb an dieser Stelle in vollem Umfang zu führen.
- Angedacht ist die Errichtung einer Mehrzweckhalle, welche sowohl als Lager als auch als Unterstellhalle für Fahrzeuge und Geräte (Winterdienst) genutzt werden kann.
- Die Abmessung der Halle soll in etwa 12 m x 50 m betragen, die Ausführung soll ähnlich der bereits auf dem Betriebsgelände vorhandenen Halle erfolgen.
- Für die geplante Halle soll eine neue Zufahrt von der Ebenhäuser Straße auf das Betriebsgelände vorgesehen werden, was u.a. auch hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im Winterdienstbetrieb sehr hilfreich ist.
- Die dann neu bebaute Fläche soll durch eine Zaun (H = ca. 2,00 m) eingefriedet werden.

   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.06.2021 10:31 Uhr