Grundsteuer C; Resolution


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 02.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit der Reform der Grundsteuer hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, ungenutzte Baugrundstücke mit einer eigenen Grundsteuer als Baulandsteuer zu belegen. In dieser Grundsteuer C sieht die Gemeinde Oerlenbach ein wichtiges Instrument zur Belebung innerörtlicher Brachflächen. Denn vielfach bleiben vor Jahrzehnten ausgewiesene Bauflächen unbebaut und verursachen so in mehrfacher Hinsicht der Gemeinde Kosten.
  • Es sind Erschließungskosten angefallen, die teilweise nicht in voller Höhe umgelegt werden können.
  • Es können Herstellungsbeiträge vor allem für Wasserver- und Abwasserentsorgung nicht umgelegt werden.
  • Der Straßenunterhalt fällt am nicht bebauten Grundstück an.
  • Auch sämtliche Wasser- und Abwasserentsorgungseinrichtungen müssen für die nicht bebauten Grundstücke unterhalten werden – ohne die Möglichkeit, die Eigentümer hier heranzuziehen.
  • Weil innerörtliche Flächen brach liegen bleiben, muss neues Bauland am Ortsrand ausweisen werden. Landschaft wird verbraucht, obwohl – oder gerade weil – innerörtlich Bauland leer steht.
  • Der Straßenunterhalt ist im Bereich unbebauter Grundstücke meist höher: kein Winterdienst, keine regelmäßige Reinigung der Rinnen, des Straßenkörpers.
Die Möglichkeit der Erhebung einer besonderen Grundsteuer C für solche ungenutzte Bauplätze bietet daher die Chance, die Investitionen in die Baugebietsausweisung zu amortisieren, und damit die anderen Gemeindebürger von den für diese Grundstücke anfallenden Mehrkosten zu entlasten, Innenorte zu beleben und den Landschaftsverbrauch durch Ausweisung immer neuer Baulandflächen zu reduzieren.
In dem derzeit von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf für die Reform des Landessteuergesetzes macht die Staatsregierung von dieser Möglichkeit zur Entlastung der Kommunen und Reduzierung des Flächenverbrauchs sträflich keinen Gebrauch. Dies ist das Auslassen einer Großchance zur Unterstützung der Kommunen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach fordert die Staatsregierung daher auf, diesen Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes zu überarbeiten und um die vorgesehene Grundsteuer C zu ergänzen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.06.2021 08:05 Uhr