Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BAuGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften = vollständig
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen.
Zum Antrag auf Vorbescheid für dieses Bauvorhaben wurde am 13.01.2021 folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben vorbehaltlich des Vorliegens einer Privilegierung nach § 35 BauGB zu.
Das Landratsamt Bad Kissingen hat nun der Gemeinde Oerlenbach am 01.03.2021 per E-Mail mitgeteilt, dass von Seiten der Fachbereiche Naturschutz und Immissionsschutz keine Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben erfolgen und dass der Fachbereich Naturschutz als Ausgleich die Pflanzung von 5 Laubbäumen fordere. Es hat der Gemeinde Oerlenbach in dieser E-Mail auch mitgeteilt, dass das Landratsamt Bad Kissingen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Oerlenbach ihr Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt, es als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigen würde.
Zum vorgenannten Antrag auf Vorbescheid wurde am 10.03.2021 folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben unter den Bedingungen, dass die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass diese Halle nicht gewerblich genutzt wird, als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.
Das Landratsamt Bad Kissingen hat dem Antragsteller am 01.04. 2021 zum vorgenannten Bauvorhaben per E-Mail mitgeteilt, dass der Bauantrag gestellt werden könne und der Vorbescheid positiv beschieden werden könnte.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben unter den Bedingungen, dass die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass diese Halle nicht gewerblich genutzt wird, als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.07.2021 07:43 Uhr