Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen, Waldsiedlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten sowie 2 Carportanlagen auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen.
Die Gemeinde Oerlenbach hat dem früheren Eigentümer dieses Flurstückes per Anschreiben vom 25.10.2017 folgendes mitgeteilt: „Das Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Waldsiedlung“. Die Zulässigkeit von Vorhaben auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen, die die Errichtung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, beurteilt sich nach § 34 des Baugesetzbuches.“
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Unter folgenden Bedingungen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu:
- Dieses Bauvorhaben muss immissionschutzrechtlich zulässig sein.
- Dieses Bauvorhaben muss mit den auf dem vorgenannten Flurstück 1213/13 vorhandenen Versorgungsleitungen vereinbar sein.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt den Bordsteinabsenkungen, welche bei den beiden Zufahrten erforderlich sind zu. Die Kosten für diese Bordsteinabsenkungen hat der Bauherr selbst zu tragen. Der Bauherr hat die Gemeinde Oerlenbach 4 Wochen vor dem Beginn der Bordsteinabsenkungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Bordsteinabsenkungsarbeiten durchgeführt werden mitzuteilen. Der Bauherr muss die Ausführung dieser Borsteinabsenkung rechtzeitig vor dem Beginn dieser Arbeiten mit der Gemeinde Oerlenbach abstimmen.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2021 07:42 Uhr