Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich Bundestagswahl 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25,00 €. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35,00 €. In manchen Gemeinden wird in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.
Wegen dem Interesse an einer ordentlichen Durchführung von Wahlen unterstützt der Staat die Kommunen durch die Benennung von Staatsbediensteten als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der ihnen übertragenen Aufgabe. Den Bediensteten kann für die Beanspruchung am Wahlsonntag ein Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von
25,00 €, dem/der 1. Wahlvorsteher/in und dem/der Schriftführer/in von 35,00 € zu zahlen.
Den gemeindlichen Bediensteten wird ein Stundenausgleich in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Zeit gewährt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2021 07:42 Uhr