Nutzungsänderung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 286/26 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die auf dem Flurstück 286/26 der Gemarkung Oerlenbach stehende Doppelgarage zur gewerblichen Fahrzeugaufbereitung zu nutzen.
Der Gemeinderat stimmt dieser Nutzungsänderung aus Gleichbehandlungsgründen nicht zu.
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Der Antragsteller hat weitere Informationen vorgelegt (Schreiben vom 04.08.2021):
Der Antragsteller hat alle benötigten Unterlagen einschließlich der Nachbarunterschriften
vorgelegt.
Sofern die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt, würde das LRA-Bad Kissingen einer Ausnahme vom Bebauungsplan stattgeben. Das Vorhaben wurde incl. Immissionsschutz vorgeprüft.
Beschlussvorschlag
Unter folgenden Auflagen wird dem Vorhaben zugestimmt:
- Karosseriearbeiten und Kfz-Reparaturarbeiten werden ausgeschlossen
- Arbeiten mit Lärmentwicklung außerhalb der Garage werden ausgeschlossen
- Ein Schallisoliertes und wärmegedämmtes Garagentor ist einzubauen
- Es dürfen nicht mehr als 35 Fahrzeuge pro Jahr aufbereitet werden
- Folgende Arbeitszeiten sind vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Einschränkungen einzuhalten:
Montag bis Freitag 10:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 18:00 Uhr
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr