Baumbestattung auf dem Friedhof Oerlenbach und Eltingshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

An die Verwaltung wurde mehrfach der Wunsch herangetragen, Urnengräber für eine naturnahe Bestattung (Baumbestattung) auf dem Friedhof Oerlenbach zu ermöglichen.
Baumbestattungen sind bereits im Friedhof Ebenhausen und Eltingshausen möglich.
Am 14.06.2021 fand mit den Oerlenbacher Gemeinderäten eine Ortsbegehung auf dem Friedhof in Oerlenbach statt. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Bereich unterhalb des Ehrengrabes „Hegler“ (blauer Bereich) sehr gut für Baumbestattungen eignet. Ein bestehender Baum (oberes Kreuz) kann bereits genutzt werden. Zwei weitere Bäume, für spätere Bestattungen, sollten zusätzlich an den mit einem X markierten Stellen gepflanzt werden.
Um die Bäume werden jeweils zwei Ringe für ca. 24 Baumbestattungen angelegt. Beim bestehenden Baum wird kein kompletter Kreis möglich sein, daher reduziert sich auch die Anzahl der möglichen Bestattungen. Am Boden über den Urnen können auf einer Muschelkalkplatte (Fundament) Bronzetafeln mit Namen, Geburts- und Sterbedatum angebracht werden. 
Für die Muschelkalkplatte mit Bronzetafel ist mit 600,-- € zu rechnen. 
Auch sollte es möglich sein lediglich ein Muschelkalkplatte mit Gravur zu verwenden. 
Diese könnten mit dem Rasenmäher überfahren werden und verursachen somit einen geringen Pflegeaufwand.
Des Weiteren sollte aber auch eine anonyme Baumbestattung (ohne die Muschelkalkplatte mit oder ohne Bronzeplatte) möglich sein. 
 
Da auch bei dieser Bestattungsform, wie bei den Urnenröhren bzw. den Baumbestattungen Ebenhausen  und Eltingshausen, kein Grabschmuck  zugelassen  ist,  ist ein „Gedenkstein“ in der Nähe des Baumes angedacht. Dort könnten die Angehörigen an Gedenktagen Kerzen, Blumen etc. für eine begrenzte Zeit abstellen.

Beschlussvorschlag

Friedhof Oerlenbach
Die Baumbestattung wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gewünscht. Die Nutzungsberechtigten müssen bei Bedarf die Muschelkalkplatte sowie die Bronzetafel auf eigene Kosten selbst bei einem Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen.
Diese darf folgende Maße grundsätzlich nicht überschreiten:
Fundament in Form einer Muschelkalkplatte: max. 35 cm breit, 35 cm tief, 3 cm hoch
Gedenkplatte in Form einer Bronzeplatte: max. 20 cm breit, 20 cm tief, 5 mm hoch
Die Gestaltung der Bronzeplatten kann individuell erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung hat alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr