Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet-Riedweg“ in Nüdlingen, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BAuGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und damit verbunden die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet-Riedweg“ beschlossen. Der Gemeinderat hat auf seiner Sitzung vom 08.06.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung i.d.F. vom 08.06.2021 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Um das Angebot der Nahversorgung in Nüdlingen aufrecht zu erhalten und auszubauen, will die Gemeinde am südwestlichen Ortseingang von Nüdlingen Baurecht für die Errichtung eines Verbrauchermarktes schaffen. Im Zuge dieser Planung soll auch die verkehrliche Situation nachhaltig verbessert werden. Hierzu wird, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt, ein Kreisverkehrsplatz errichtet, um den Verkehr im Ortseingangsbereich zu entschleunigen und den geplanten Verbrauchermarkt zu erschließen.
   

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr