Nutzung gemeindlicher Hallen; Behandlung von Anträgen


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Uns liegt ein Antrag der Gemeinde Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle für 1,5 Stunden Schulsport pro Woche vor. 
Grund: Generalsanierung der Werntalhalle
Zusammen mit der Schulleitung, Herrn Müller, konnte bereits ein passender Termin gefunden werden. 
Des Weiteren liegen weitere Anträge von Sportvereinen aus der Gemeinde Poppenhausen vor, welche die Werntalhalle für sportliche Zwecke nutzen.
Die Blaskapelle Poppenhausen möchte am 06.11.2021 einen „Böhmischen Abend“ mit ca. 500 Gästen in der Heglerhalle machen.
Antrag auf Nutzung der Gymnastikräume für Pilateskurse.




Beschlussvorschlag

1. Die Heglerhalle wird der Gemeinde Poppenhausen für den Sportunterricht der Schule Poppenhausen zur Verfügung gestellt. Es werden Gebühren in Höhe von 7,-- € pro Stunde (10,50 € für 1,5 Stunden) für die tatsächlich genutzten Einheiten berechnet. 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die gemeindlichen Hallen für auswärtige Sportvereine für sportliche Aktivitäten je nach Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Es werden die doppelten Gebühren (Beschluss vom 27.10.2015) in Rechnung gestellt. 
3. Anträge auf Nutzung der gemeindlichen Hallen über folgende Anträge
-        Anträge, bei denen die Veranstaltung mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt, 
-        Anträge von Gewerbetreibenden
-        Anträge von auswärtigen Nutzungsinteressenten außer Sportvereine mit sportlichen     Aktivitäten
sind weiterhin durch den Gemeinderat zu entscheiden.
4. a) Dem Antrag der Blaskapelle Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle am 06.11.2021
wird stattgegeben. 
b) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird wie in der Gebührenordnung festgelegt festgesetzt.
c) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird für zwei hintereinander folgende Tage festgesetzt.
d) Die Gebühren werden in Höhe von ………………… festgelegt.
5. Dem Antrag auf Nutzung des Gymnastikraums für Pilateskurse wird stattgegeben. 
6. Da die Konstellation „Sportliche Veranstaltung mit Eintritt und ohne Bewirtung“ nicht geregelt ist, wird hierfür ein Gebührensatz in Höhe von 20,-- € festgesetzt.

Beschluss 1

1. Die Heglerhalle wird der Gemeinde Poppenhausen für den Sportunterricht der Schule Poppenhausen zur Verfügung gestellt. Es werden Gebühren in Höhe von 7,-- € pro Stunde (10,50 € für 1,5 Stunden) für die tatsächlich genutzten Einheiten berechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Die Verwaltung wird ermächtigt die gemeindlichen Hallen für Sportvereine aus der Gemeinde Poppenhausen für sportliche Aktivitäten je nach Nutzungsmöglichkeiten während der Renovierung der Werntalhalle für Trainingszwecke (keine Turniere oder Spiele) zur Verfügung zu stellen. Gemeindliche Veranstaltungen haben immer Vorrang.
Es werden die doppelten Gebühren (Beschluss vom 27.10.2015) in Rechnung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Anträge auf Nutzung der gemeindlichen Hallen über folgende Anträge
-        Anträge, bei denen die Veranstaltung mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt, 
-        Anträge von Gewerbetreibenden
-        Anträge von auswärtigen Nutzungsinteressenten außer Sportvereine mit sportlichen     Aktivitäten (Ausnahme: siehe Beschluss 2)
sind weiterhin durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. a) Dem Antrag der Blaskapelle Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle am 06.11.2021
wird grundsätzlich stattgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

4. b) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird wie in der Gebührenordnung festgelegt festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Beschluss 6

4. c) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird für zwei hintereinander folgende Tage (05. und 06.11.2021 oder 06. und 07.11.2021) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 7

5. Dem Antrag auf Nutzung des Gymnastikraums für Pilateskurse wird stattgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

6. Da die Konstellation „Sportliche Veranstaltung mit Eintritt und ohne Bewirtung“ nicht geregelt ist, wird hierfür ein Gebührensatz in Höhe von 20,-- € festgesetzt. Der Einzelfall soll für die Zukunft in der Gebührensatzung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr