Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlen-Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Gemäß den bei der Gemeinde Oerlenbach eingegangenen Unterlagen beabsichtigen die Antragsteller die Errichtung eines Blockbohlen-Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen. 
- Das vorgenannte Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
- Es ist beabsichtigt die bisher bestehende Zufahrt zum Flurstück 369 zu nutzen und daher keine weitere zu errichten.
- Die Außenwände des Wohnhauses sind in natürlicher Holzoptik geplant.
- Für die Dacheindeckung sind rote Tondachziegel oder rote Betondachsteine eingeplant.
- Auf dem vorgenannten Flurstück befinden sich bereits ein Einfamilienwohnhaus, sowie 4 PKW-Stellplätze.

Folgende Gründe führen die Antragsteller für die Errichtung eines Holzhauses auf: 
- Gerade in der heutigen Zeit ist das Thema Klimaschutz ganz aktuell.
- Durch die Verwendung von Holz anstelle anderer Baumaterialien lässt sich unter anderem viel CO2 einsparen und zudem ist Holz ein ökologischer Rohstoff, welcher auch sehr gute energetische Eigenschaften aufweist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für das hier beschriebene Bauvorhaben seine Zustimmung in Aussicht. Die Nachbarn sind noch zu beteiligen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:40 Uhr