Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Friedenstraße“.
|
Vorgaben im Bebauungsplan
|
beantragt
|
Geschossigkeit
|
I + D
|
1 Geschoss mit Pultdach
|
Dachform
|
Satteldach
|
Pultdach
|
Art der Dacheindeckung
|
Dachziegel und Betondachsteine
|
Trapezblech
|
Gestaltung der Garagen
|
Alle aneinandergebauten Garagen sind einheitlich zu gestalten, wobei die später zu errichtende Garage die Dachneigung und Firstrichtung der zuerst genehmigten oder errichteten Garage übernehmen muss, unabhängig, ob diese von der Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses abweicht.
|
Die Dachform und die Dachneigung weichen von der Dachform und Dachneigung der bestehenden Garage, an die angebaut wird, ab.
|
Abstandsflächen
|
Die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO sind einzuhalten.
|
In den Bauantragsunterlagen ist eine Zustimmung gem. Art 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vorhanden.
|
Die Antragstellerin beantragt die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Doppelgarage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.
Falls hinsichtlich der Abstandsflächen und hinsichtlich der Festsetzung, dass aneinandergebaute Garagen einheitlich gestaltet werden müssen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Doppelgarage auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 11:17 Uhr