Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Fernsehreparaturwerkstatt in eine Wohneinheit auf dem Flurstück 395 der Gemarkung Ebenhausen, Schweinfurter Str. 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Antragsteller beantragt die Nutzungsänderung einer Fernsehreparaturwerkstatt in eine Wohneinheit auf dem Flurstück 395 der Gemarkung Ebenhausen.
Der Antragsteller beabsichtigt die Aufbringung eines Vollwärmeschutzes auf die Außenwand, welche entlang des gemeindeeigenen Flurstückes 394 verläuft. Gemäß der Bauzeichnung, welche Bestandteil der Bauantragsunterlagen ist, ragt dieser Vollwärmeschutz maximal 16 cm in das vorgenannte Flurstück 394 hinein. Der Antragsteller hat die Ausführung dieses Vollwärmeschutzes bereits mit dem Bauhofleiter der Gemeinde Oerlenbach besprochen und der Bauhofleiter hat keine Einwände gegen diese maximal 16 cm tiefe Überbauung des Flurstückes 394.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben und der vorgenannten, maximal 16 cm tiefen Überbauung des gemeindeeigenen Flurstückes 394 zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 11:17 Uhr