Verkehrsschau 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. alle Ortsteile
Überall in den 30er-Zonen soll „30“ öfter auf die Straße aufgebrannt werden.
Es spricht lt. Polizei nichts dagegen. Es entsteht daraus jedoch auch kein verkehrsrechtlicher Mehrwert.
Die Kosten für das Aufbrennen könnten gespart werden. (§ 45 1c StVO)

2. Ortsteil Oerlenbach
2.1 Neuregelung Dorfplatz
Die geplante Neuregelung auf dem Dorfplatz wurde vorgestellt. (siehe auch beigefügter Lageplan)
Gewünscht sind vor allem zusätzliche Parkplätze bei der Feuerwehr, die mit dem Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ versehen sind. Die Polizei findet den Vorschlag gut und weißt darauf hin, dass die Erklärung unter dem Schild „Eingeschränkte Halteverbotszone“ entfernt werden kann. Es hat keinen Mehrwert und wird von Fahrzeugführern nicht gelesen. Lediglich Fußgänger hätten dafür die Zeit.
Das Straßenschild „St.-Burkardus-Straße“ muss erhalten bleiben. Die geltenden Regelungen für den Standort des Schildes müssen durch Frau Schmitt noch recherchiert werden.

2.2 Schild behindert Sicht beim Einfahren in den Kreisel von der Siedlungsstraße kommend
Das Schild könnte lt. Polizei, mit Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer, höher oder tiefer gesetzt werden.
Handlungsempfehlung zum Anbringen von Verkehrsschildern (HAV) beachten.
Beschilderungsplan beim Staatlichen Bauamt Schweinfurt anfordern und Mindesthöhe erfragen. Dann evtl. vom Staatlichen Bauamt versetzen lassen.

2.3 Geschwindigkeitsschild 20 km/h und Lkw-Verbot beim Friedhof
Lt. Polizei können beide Schilder entfernt werden.

2.4 Landkreis: KG5 Oerlenbach/Ebenhausen - Radweg bei Firma Hegler
Die Planung und Vorgehensweise wurde aufgrund der Vorbesprechung mit der Firma Hegler kurz mündlich vorgestellt. Die Polizei befürwortet die Verlängerung des Radweges.

2.5 Lärmbelästigung durch geparkte LKW´s mit Kühlaggregaten in der Straße „Am Kreisel“
Die Gemeinde wird hier eine eingeschränkte Halteverbotszone mit den Zusatzzeichen für LKW in der Zeit von 22-6h einrichten.

3. Ortsteil Ebenhausen
3.1 Stoppschild Einmündung Oerlenbacher Straße in Bahnhofstraße auf Höhe Motorradtechnik Schmid
LRA: Anfahrt zur Haltelinie im 90-Grad-Winkel baulich nicht möglich;
Vorschlag: Sichtschutz in Form von Zaun, Hecke,…wie Kreuzung Eltingshausen/Rottershausen
Es liegen für diesen Bereich keine Unfallzahlen vor. Lt. Polizei am Besten alles lassen wie es ist. Mit alternativen Vorschlägen erzeugt man neue Gefahren für Benutzer des Gehwegs in der Bahnhofstraße.
(§ 45 Abs. 9 StVO)

3.2 Zick-Zack-Linie Erlenstraße - Ecke Oerlenbacher Straße erneuern
Die Polizei spricht an dieser Stelle keine Empfehlung aus. Sie ist für weniger verkehrsrechtliche Maßnahmen und lehnt die Zick-Zack-Linie grundsätzlich ab.
Allerdings besteht die alte Zick-Zack-Linie noch und kann daher von der Gemeinde erneuert werden.
Nach eingehender Prüfung schlägt die Gemeinde vor, die Zick-Zack-Linien zu erneuern und in der Oerlenbacher Straße zu verlängern.

3.3 Gehweg an der Bahnhofstraße
LRA: Tiefbauverwaltung des Landratsamtes müsste wegen Vorgaben von Gemeinde angesprochen werden.
Die Polizei befürwortet den Gehweg. Es sollten keine großen Regelungen getroffen werden. Eine Information an die Schulen über den geänderten Schulweg muss erfolgen.
Der Hochbordstein muss erhalten bleiben. Ab dem Tiefbordstein kann gepflastert werden.
Situation vor Ort beobachten und wenn nötig, später ein eingeschränktes Halteverbot anordnen.

3.4 Wunsch nach „Spielstraße“ „Im Brennofen“ sowie nach einem Verkehrsspiegel am Bahnhof
LRA zum Thema Spiegel: die Rechtsprechung verhält sich hier sehr zurückhaltend; die Gemeinde wäre als
Baulastträger für die Anschaffung und den Unterhalt zuständig; LRA rät ab, da Spiegel kein 
Verkehrszeichen; 
Vorschlag: auf dem Boden könnte eine Markierung für Abbieger angebracht werden; Sollte die Polizei
damit einverstanden sein, dann überprüft das LRA den Sachverhalt und kümmert sich um die Durchführung.
Eine „Spielstraße“ ist rechtlich schwierig. Die Polizei spricht sich gegen 30 km/h aus.
Eine Markierung für Linksabbieger von der Bahnhofstraße in den Brennofen benötigt eine Breite von jeweils 2,50 m pro Spur. Rücksprache beim Landratsamt halten.
Es hat in den letzten Jahren nur einen dokumentierten Unfall an dieser Stelle gegeben, daher vertritt die Polizei eine neutrale Meinung.
Vorschlag der Gemeinde: Mittelstreifen im Kurvenbereich nachziehen
Polizei recherchiert, ob die Mittellinie innerorts überhaupt noch nötig und möglich ist.
Polizei: Angefragt wurde die Aufbringung einer Leitlinie (Vz. 340) bzw. eines Linksabbiegerpfeils,
             da Fahrzeuge regelmäßig die Kurve schneiden sollen.
  • im Zeitraum der letzten 4 Jahre ereignete sich kein Verkehrsunfall an der Örtlichkeit
  • seitens der Polizei bestehen daher keine Bedenken im Hinblick auf die Verkehrssicherheit
  • eine Handlungspflicht der Behörden ist daher nicht gegeben
  • die Aufbringung einer Leitlinie ist daher, wenn man die Verkehrssicherheitslage betrachtet, nicht erforderlich und damit nicht zulässig (gem. § 45 StVO) 
  • diese Entscheidung wurde mit dem Straßenverkehrsamt heute abgestimmt

3.5 KG5 Nähe Einmündung „An der Riedelgrube“ - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h und Zebrastreifen am Spielplatz, evtl. LKW-Durchfahrtsverbot
LRA: Vorgaben für 30km/h und Zebrastreifen sind nach § 45 StVO nicht gegeben.
Die Ergebnisse des Schriftverkehrs zwischen Antragsteller und Landratsamt wurden kurz erläutert.

3.6 Neuregelung des Parkens am Feuerwehrhaus
„Eingeschränkte Halteverbotszone mit Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei“ „An der Ziegelhütte“ von Familie Borst bis zum Ende der asphaltierten Straße anordnen. Parkmarkierungen für Feuerwehr im Einsatz anbringen.
Evtl. noch 2-3 weitere Parkplätze auf der Straße für Bürger erstellen? Dann aber kein Zonenparkverbot mehr möglich.
Vor Festlegung auf jeden Fall die Verantwortlichen der Feuerwehr Ebenhausen anhören.

3.7 Stoppschild Einmündung Hennebergstraße in Schweinfurter Straße
Das „Vorfahrt gewähren!“ - Schild in der Hennebergstraße muss vom Bauhof freigeschnitten werden.
Lt. Polizei ist die Unfallstatistik gut und es ist keine weitere Beschilderung notwendig.
Frau Breuter wünscht sich an der Schule eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Dann wäre der Verkehr an der Einfahrt zur Hennebergstraße bereits etwas ausgebremst.

3.8 Hennebergstraße - Halten und Parken vor den Anwesen Hennebergstraße 8 (Schnaus) und Hennebergstraße 10 (Brand)
Diese Situation wurde nicht begutachtet. Allerdings werden die Verstöße ab und zu der Polizei gemeldet, die sich dann bei Gelegenheit ein Bild von den parkenden Autos macht und Verstöße ahndet.
Das Halten und Parken hat sich nach einem Gespräch zwischen 1. Bürgermeister und Anwohnern schon etwas gebessert. Das Parken ist von gemeindlicher Seite mit Markierungen geregelt.

3.9 Parksituation an der Engstelle in der Schloßstraße
Diese Situation wurde nicht begutachtet. Allerdings werden Verstöße ab und zu der Polizei gemeldet, die sich dann bei Gelegenheit ein Bild von den parkenden Autos macht und Verstöße ahndet.

3.10 Zick-Zack-Linie im Mündungsbereich Forststraße/Ramsthaler Straße
Die Pfeile für den Anfang und das Ende des eingeschränkten Halteverbotes fehlen und müssten noch angebracht werden.
Eine Zick-Zack-Linie an der genannten Stelle ist möglich.
Vorschlag der Polizei:

3.11 30er-Zone Schweinfurter Straße (Kreisstraße)
LRA: 30er-Zonen werden nur angeordnet, wenn Gefahrenstellen/-situationen vorhanden sind,
ansonsten gilt innerorts 50 km/h.
Zu beachten wäre, wenn oft 30 km/h angeordnet werden, dann müsste die Einhaltung auch überwacht
werden. Es gibt hier die Möglichkeit kommunale Verkehrsüberwachungen einzurichten, die den
fließenden oder ruhenden Verkehr überwachen. Ein Beispiel hierfür gibt es in Bad Neustadt, die
allerdings zur Zeit keine weiteren Kommunen aufnehmen.
Das Thema Schule Ebenhausen wird in diesem Zug vom LRA begutachtet und geprüft, ob es andere
Möglichkeiten zur Sicherung gibt.
Antwort LRA:
KG4 Grundschule Ebenhausen:
Im Nachgang zum Termin haben Frau Weipert und ich eine Ortseinsicht vorgenommen.
Wir haben unter anderem Kinder nach ihrem Unterricht beobachtet und müssen feststellen, dass sich die Kinder beim Queren der Straße vor der Schule vorbildlich verhalten bzw. werden sie von den Eltern abgeholt. Wie es sich gehört. Dies als Feststellung zu Beginn.
Uns sind aber auch zwei Dinge aufgefallen, die geändert werden: einerseits ist die Markierung beim Verkehrszeichen Schulweghelfer auf dem Asphalt nicht mehr gut sichtbar. In Absprache mit unserem Straßenmeister, Herrn Heller, werden die Markierungen bei trockenem und warmem Wetter nachgezogen. Dies hat uns Herr Heller heute zugesagt. Als zweite kurzfristige Maßnahme werden wir an das Verkehrszeichen 136 „Kinder“ das Zusatzzeichen 1012-50 „Schule“ mit verkehrsrechtlicher Anordnung anbringen lassen. Auch dies wurde mit unserer Straßenmeisterei so vorbesprochen.
Bezüglich einer eventuellen Temporeduzierung auf 30 km/h vor der Schule haben wir uns eben unterhalten.
Lt. Polizei ist 30 km/h direkt vor der Schule möglich.
Es erfolgt durch die Gemeinde ausdrücklich der Wunsch nach dieser Geschwindigkeitsbeschränkung, da diese als Folge des Abbremsens auch die Situation an der Hennebergstraße entschärfen würde.
Weiterhin bietet die Beschränkung auf 30 km/h einen sichereren Schulweg.

4. Ortsteil Eltingshausen
4.1 Rhönstraße 2 - eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Zufahrt versetzen (Fa. Gulich)
Die vorhandenen Verkehrszeichen müssten durch Pfeile ergänzt werden, die den Anfang und das Ende des Halteverbotes anzeigen. Außerdem soll das vorhandene Schild nach rechts an die Laterne vor dem Anwesen Schäfer versetzt werden. Mit einem Zwischenläufer kann das Halteverbot noch weiter verlängert werden bis zur Laterne vor der Einfahrt der Firma Müller & Meißner.

4.2 Parksituation im Stichweg am alten Friedhof von der Kissinger Straße kommend
Ein Anhänger darf max. zwei Wochen an der gleichen Stelle stehen. Nachts muss dieser entsprechend gesichert sein.
1. Möglichkeit: Die Polizei kontrolliert bei Gelegenheit und ahndet Verstöße.
2. Möglichkeit: Halteverbot
3. Möglichkeit: Parkbuchten können markiert werden
Die Polizei wird diesen Bereich verstärkt kontrollieren und ggf. eine Verwarnung aussprechen.
Die Gemeinde sieht vorerst vor weiteren Maßnahmen ab.

4.3 Wittelsbacher Straße (Kindergarten) - zu schnelles Fahren
Information über Sachstand mündlich erfolgt. Neubau wird abgewartet und dort dann Regelungen getroffen.

4.4 Parksituation in der Brunnengasse
Die Lösung wäre hier ein Parkverbot auf der linken Straßenseite von der St.-Martin-Straße kommend.
Auf der rechten Straßenseite müssen auch an Engstellen Parkverbote erlassen werden.

4.5 Halteverbot für den Platz vor dem Feuerwehrhaus
Eingeschränkte Halteverbotszone von der Straße bis zur linken Hauswand des Feuerwehrhauses. Parkbuchten für Einsatzfahrzeuge frei. Gemeinde u. a. könnten dann dort trotzdem noch be- und entladen.

4.6 St.-Martin-Straße/Rosenstraße - 30er Markierung aufbrennen
Bei „30er-Zonen“ wird die 30 auch aufgebrannt, beim Verkehrszeichen „30“ in der Regel nicht.
LRA prüft den Sachverhalt und meldet sich wieder.
Antwort LRA:
KG6/KG43 Eltingshausen - Einmündung Rosenstraße (Gemeindestraße): Markierung 30 km/h
Auch hier habe ich vorhin mit unserem Straßenmeister, Herrn Heller, Kontakt aufgenommen. Wir befürworten solche Markierungen zusätzlich zu den Verkehrszeichen grundsätzlich nicht, weil wir die Wirksamkeit dieser Markierungen bezweifeln. Etwas zusätzliche Aufmerksamkeit könnte gegeben sein.
Wenn aber die Gemeinde Oerlenbach für sich entscheidet, auf ihrer Gemeindestraße die Markierung anzubringen, hätte der Landkreis Bad Kissingen nichts dagegen, es würde uns nicht stören, wenn die Gemeinde die Markierung auch auf der Kreisstraße anbringen würde. Das würde aber gleichbedeutend mit einer ständigen Unterhaltspflicht einhergehen.
Lassen Sie uns bitte dazu wissen, wie sie sich entscheiden werden.
Kurze mündliche Information erfolgt.

4.7 30er-Markierung in der Sudetenstraße aufbrennen?
Keine Ortseinsicht erfolgt. Wird von der Gemeinde noch einmal geprüft und selbständig entschieden.
„30“ in der Sudetenstraße aufbrennen, zwischen Zick-Zack-Linie und der Steinstraße. (Text geändert am 06.12.2021 von Nadine Schmitt)

4.8 Parksituation Einmündung Rosenstraße in die Frankenstraße
Unfallstatistik ist gut. Keine weitere Beschilderung notwendig.
Auch  hier soll eine Zick-Zack-Linie nach ausgiebiger Beratschlagung der Gemeinde aufgebrannt werden, um den fließenden Verkehr in der Rosenstraße zu ermöglichen. An dieser Stelle wurde die besondere Situation durch die gegenüberliegende Firma erkannt.

4.9 Pfersdorfer Weg (Ecke Haus-Nr. 8) - Einsehbarkeit an der dortigen Stelle/Kreuzung
Der Eigentümer muss nach Art. 27 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz den Rückschnitt der Hecken auf beiden Straßenseiten vornehmen. Aufforderung erfolgt durch die Gemeinde Oerlenbach.
Auf dem Halteverbotsschild fehlen die nötigen Pfeile. Evtl. am Anfang und Ende des Bereichs ein Schild anbringen. Das vorhandene Schild muss gedreht werden, so dass es parallel zur Fahrbahn verläuft.

5. Ortsteil Rottershausen
5.1 GVS Rottershausen - Rannungen
Lt. Polizei besteht hier dringend Handlungsbedarf.

5.2 30er-Zone beim Skaterplatz
Es geht hier um den Weg zwischen den Straßen „An den Krautäckern“ und „Untere Dorfstraße“.
Vom Dorf kommend steht ein Durchfahrtsverbots mit den Zusätzen „Landwirtschaftlicher Verkehr
frei“ und „Radfahrer frei“. Von der Skaterbahn kommend fehlt jegliche Beschilderung.
Das gleiche Verkehrszeichen wie vom Ort kommend soll angebracht werden.

5.3 Untere Dorfstraße/Containerplatz
Der Antragsteller soll nochmals wegen der Problematik angesprochen werden. Diese war vor Ort nicht ganz klar.

5.4 Obere Dorfstraße/Kirchgasse/Mehrzweckstreifen - Zick-Zack-Linie möglich?
Auch hier ist lt. Polizei kein Regelungsbedarf notwendig.
Verwiesen wird auf § 12 StVO - Parken gegenüber von Einmündungen

5.5 Feldweg Kuhleite - vom Bahnhof her fehlt Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“
Keine Ortseinsicht erfolgt. Mündlich wurde mitgeteilt, dass das fehlende Zusatzzeichen montiert wird.

5.6 Zick-Zack-Linie bei Kanz (ehemals Edeka) Rainstraße/Birkenstraße
Keine Ortseinsicht erfolgt. Wird zu gegebener Zeit erst noch einmal begutachtet.
Die Zick-Zack-Linie soll nachgezogen werden.

Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Zustimmung der unterschiedlichen zu beteiligenden Behörden sollen alle Punkte, wie im Sachverhalt beschrieben, von der Verwaltung umgesetzt werden.

Beschluss

Vorbehaltlich der Zustimmung der unterschiedlichen zu beteiligenden Behörden sollen alle Punkte (bis auf Nr. 2.5), wie im Sachverhalt beschrieben, von der Verwaltung umgesetzt werden.

Bei Nr. 2.5 soll die Halteverbotszone  von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr angeordnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 11:17 Uhr