Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aus dem Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung: 
Erschließungsbeitragssatzung 
Die Gemeinde Oerlenbach erhebt Erschließungsbeiträge gemäß seiner Satzung über die Erschließungsbeiträge (EBS) vom 26.10.1983 letztmals geändert mit Satzung vom 28.09.2004. Die Satzung beruht (ausschließlich) auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i.V. mit § 132 BauGB.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG i.V. mit der jeweils zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Gesetz zur Änderung des KAG vom 08.03.2016, GVBI S. 36). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags hin. Da Erschließungsbeiträge in Bayern nicht auf bundesrechtlicher, sondern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5 a Abs. 1 bis 9 KAG) erhoben werden, sind im Satzungsmuster nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabesatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabetatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabeschuld) ausdrücklich normiert. Das Satzungsmuster enthält auch sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Ablösebestimmungen (§ 15 der Muster-EBS). 

Aus Gründen der Rechtssicherheit der obigen veralteten Satzung empfehlen wir die Erschließungsbeitragssatzung in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen.



























Im wesentlichen handelt es sich um das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags 
(Stand: November 2021).

Beschlussvorschlag

Die Satzung wird wie im Sachverhalt vorgetragen beschlossen.
Zum Zeitpunkt des in Krafttretens tritt die Erschließungsbetragssatzung vom 26.10.1983 außer Kraft.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 07:55 Uhr