Anpassung der Versicherungssumme der Dienstleistungsversicherung


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Versicherungskammer Bayern gewährt im Rahmen der Dienstleistungsversicherung (Versicherungsnummer: HK0633141 2400) Versicherungsschutz.

In der Dienstleistungsversicherung besteht nicht nur für die Pflichtaufgaben, sondern auch für die freiwilligen Aufgaben der Feuerwehr Versicherungsschutz.

Voraussetzung ist aber hier, dass es sich um eine Feuerwehr handelt (sonstige Personen bei First-Responder sind nicht versichert) und es sich um eine Fahrt nach vorangegangener Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus/First-Responder-Station handelt. Fahrten direkt zum Einsatz sind nicht versichert.

Versichert sind Schäden an Sachen Dritter, die anlässlich von Dienstleistungen für die Kommune entstehen. Die jetzige Versicherungssumme der Dienstleistungsversicherung beträgt 20.000 €.

Die Gemeinde Oerlenbach hat die Möglichkeit, die Versicherungssumme für Sachschäden im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen auf 50.000 € zu erhöhen, wenn eine Schadenersatzpflicht der Kommunen nach Art.8 Abs. 5 und Art. 27 Bayerisches Feuerwehrgesetz besteht.

Ein entsprechendes Umstellungsangebot liegt der Gemeinde Oerlenbach vor.

Der jährliche Versicherungsbeitrag würde sich von aktuell 300 € auf 450 € erhöhen.


Nach Meinung der Verwaltung ist die Erhöhung auf 50.000,-- € zeitgemäß. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt die Erhöhung der Versicherungssumme für die Dienstleistungsversicherung auf 50.000 €.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt die Erhöhung der Versicherungssumme für die Dienstleistungsversicherung auf 50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 11:09 Uhr