Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Rottershausen, Siebengärten 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Sitzung des Gemeinderates, 06.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
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Der Standort des Wohnhauses befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
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Firstrichtung
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parallel zur Straße „Siebengärten“
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senkrecht zur Straße „Siebengärten“
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Dachneigung
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28° bis 38°
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25°
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Höhe des Kniestocks
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0,5 m
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1,57 m
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Wandhöhe
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Wandhöhe bergseits: maximal 4,0 m
Wandhöhe talseits: maximal 6,50 m
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Die bergseitige Wandhöhe ist höher als 4,0 m.
Die talseitige Wandhöhe ist höher als 6,50 m.
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Doppelgarage:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
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Der Standort der Doppelgarage befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
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Art der Dacheindeckung
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Dachziegel
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Dacheindeckung, welche für ein Flachdach geeignet ist
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Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens
Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden
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Soweit auf Grund der Geländeverhältnisse talseits der Erschließungsstraße die Errichtung einer Garage nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften an der Grenze nicht möglich ist, ist die Errichtung der Grenzgarage dennoch zulässig, wenn die Oberkannte Garagenfußboden so angelegt ist, dass das Gefälle von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Garage mind. 5 % beträgt. Dabei darf die Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden max. 3 m im Mittel betragen.
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Die Oberkannte des Garagenfuß-bodens liegt höher als die Oberkannte des Gehweges.
Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden: ca. 3,22 m
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Geräteschuppen:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
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Der Standort des Geräteschuppens befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
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Art der Dacheindeckung
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Dachziegel
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Dacheindeckung, welche für ein Flachdach geeignet ist
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Dachform
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Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform auch für diesen Geräteschuppen gültig sind.
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Flachdach
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Dachneigung
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Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung auch für diesen Geräteschuppen gültig sind.
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Flachdach
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Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Rottershausen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, der Dachneigung, der Höhe des Kniestocks, der talseitigen Wandhöhe, der bergseitigen Wandhöhe und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Garage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Art der Dacheindeckung, der Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens und hinsichtlich der Wandhöhe ab Oberkante Garagenfußboden.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Geräteschuppen die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.
Falls für diesen Geräteschuppen hinsichtlich der Dachform und hinsichtlich der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diesen Geräteschuppen auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2022 12:10 Uhr