Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Rottershausen, Siebengärten 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Gemeinderates, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 28. Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Der Standort des Wohnhauses befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Firstrichtung
parallel zur Straße „Siebengärten“ 
senkrecht zur Straße „Siebengärten“
Dachneigung
28° bis 38°
25°
Höhe des Kniestocks
0,5 m
1,57 m
Wandhöhe
Wandhöhe bergseits: maximal 4,0 m
Wandhöhe talseits: maximal 6,50 m
Die bergseitige Wandhöhe ist höher als 4,0 m. 
Die talseitige Wandhöhe ist höher als 6,50 m.









Doppelgarage:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Der Standort der Doppelgarage befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Dacheindeckung, welche für ein Flachdach geeignet ist
Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens

Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden
Soweit auf Grund der Geländeverhältnisse talseits der Erschließungsstraße die Errichtung einer Garage nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften an der Grenze nicht möglich ist, ist die Errichtung der Grenzgarage dennoch zulässig, wenn die Oberkannte Garagenfußboden so angelegt ist, dass das Gefälle von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Garage mind. 5 % beträgt. Dabei darf die Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden max. 3 m im Mittel betragen.
Die Oberkannte des Garagenfuß-bodens liegt höher als die Oberkannte des Gehweges.
Wandhöhe ab Oberkannte Garagenfußboden: ca. 3,22 m

Geräteschuppen:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Der Standort des Geräteschuppens befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Dacheindeckung, welche für ein Flachdach geeignet ist
Dachform
Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform auch für diesen Geräteschuppen gültig sind.
Flachdach
Dachneigung
Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung auch für diesen Geräteschuppen gültig sind.
Flachdach

 

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Rottershausen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, der Dachneigung, der Höhe des Kniestocks, der talseitigen Wandhöhe, der bergseitigen Wandhöhe und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Garage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Art der Dacheindeckung, der Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens und hinsichtlich der Wandhöhe ab Oberkante Garagenfußboden.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Geräteschuppen die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.
Falls für diesen Geräteschuppen hinsichtlich der Dachform und hinsichtlich der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diesen Geräteschuppen auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 12:10 Uhr