Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Flurstück 285 der Gemarkung Ebenhausen, Waldstr. 2 a
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Grundflächenzahl
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0,4
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0,55
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Wohnhaus:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Dachneigung
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30° bis 40°
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18°
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Farbe der Dacheindeckung
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rot oder rotbraun
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anthrazit
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Niveau Erdgeschoss über natürlichem Gelände
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maximal 0,5 m
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0,54 m
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Sockel
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Sockel sind nicht gestattet
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Sockel im Bereich der Fenster zur Belichtung der Aufenthaltsräume im UG, wenn dies als Sockel betrachtet wird
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Balkon
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Loggien und Balkone sollen im Verhältnis zur jeweiligen Fassade untergeordnet sein.
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Balkon über gesamte Giebelseite
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Höhe des Kniestockes
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maximal 0,5 m
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ca. 2,2 m
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Fenster und Türen
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Für Fenster und Türen sollen möglichst wenig unterschiedliche Formate gewählt werden, sie sollen ausgewogen angeordnet werden
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unterschiedliche Fenster- und Türformate; Anordnung: siehe Bauzeichnungen
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Garage und Carport:
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Stauraum
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mindestens 5 m
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Abstand der Straße vom Dachrand des Carports: 3,85 m
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Dachform
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Satteldach
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Flachdach
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Art der Dacheindeckung
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Dachziegel
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Flachdach
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Farbe der Dacheindeckung
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rot oder rotbraun
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Gestaltung und Dachneigung
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Aneinandergebaute Garagen sind einheitlich zu gestalten und sollen eine entsprechende Dachneigung wie die Wohngebäude erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die 2. Garage die Dachneigung der 1. Garage übernehmen muss, unabhängig ob diese von der Dachneigung des Wohnhauses abweicht
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Flachdach
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Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Flurstück 285 der Gemarkung Ebenhausen. Baustoff für die Erdgeschoss-Außenwände des Wohnhauses und für die Dachgeschoss-Außenwände des Wohnhauses: Massivholzblockbohlen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl.
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung, hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung, hinsichtlich des Niveaus des Erdgeschosses über dem natürlichen Gelände, hinsichtlich der Festsetzung, dass Sockel nicht gestattet sind und hinsichtlich der Festsetzung, dass Balkone im Verhältnis zur jeweiligen Fassade untergeordnet sein sollen.
Falls für dieses Wohnhaus hinsichtlich der Höhe des Kniestockes, hinsichtlich der unterschiedlichen Fenster- und Türformate und hinsichtlich der Anordnung der Fenster und Türen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Garage und für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Stauraumes vor dem Carport, der Dachform, der Art der Dacheindeckung, der Farbe der Dacheindeckung, der Dachneigung und der Festsetzung, dass aneinandergebaute Garagen einheitlich zu gestalten sind.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.08.2022 10:29 Uhr