Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 24.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 24.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Friedhof Oerlenbach wurden Urnengräber für naturnahe Bestattungen geschaffen. Die Friedhofsgebührensatzung ist entsprechend zu erweitern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach in der folgenden Fassung:

Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach 

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen

sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung)


Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes und des Art. 20 Kostengesetzes folgende

Ä n d e r u n g s s a t z u n g

§ 1
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 15.12.2017 (LRABl. Nr. 26 /2017, lfd. Nr. 263) wird wie folgt geändert:
  1. In § 4 Abs. 1 Buchst. j werden die Worte „Friedhof Oerlenbach,“ nach dem Wort „Ebenhausen,“ eingefügt.

§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 08:51 Uhr