2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (16. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach im Zuge des Bebauungsplanverfahrens berichtigt (= 16. Änderung). In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf in der Fassung vom 03.11.2021 durch den Gemeinderat anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte am 18.03.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6 des Landratsamtes Bad Kissingen. 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.04.2022 bis 03.05.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Mit Schreiben vom 25.03.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 01.06.2022, einschließlich Begründung, lag in der Zeit vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeinde Oerlenbach aus. Die ortsübliche Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.06.2022, im Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Oerlenbach.
Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oerlenbach zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. 
Mit Schreiben vom 24.06.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum 05.08.2022 gebeten.
__________________________________________________________________________

Im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
__________________________________________________________________________

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  9. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ - Bauleitplanung, München
  10. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  11. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung ihr Einverständnis mit der Änderung des Bebauungsplanes geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
  4. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  6. PLEdoc GmbH, Essen
  7. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, haben eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Anregungen und Hinweise zur Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen:

  1. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  2. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  3. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
__________________________________________________________________________

  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 2 BAUGB


  1. Stellungnahme Regierung von unterfranken, sg raumordnung, landes- und regionalplanung vom 06.07.2022

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert. 
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die weiterhin zustimmende Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beschlossen, wird die Verwaltung beauftragt, der Höheren Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens, eine rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes und der Begründung, digital zu übermitteln.


  1. Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 05.08.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ist identisch mit der Stellungnahme vom 02.05.2022, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurde.
Die Stellungnahme vom 02.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 vom Gemeinderat abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde mitgeteilt.
Neue oder veränderte Planhinweise werden nicht vorgetragen, sodass vom Gemeinderat auf den Beschluss vom 01.06.2022 verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. 
Eine ergänzende oder zusätzliche Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


  1. Stellungnahme vom zweckverband zur wasserversorgung der rhön-maintal-gruppe vom 20.07.2022

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Zweckverbandes ist identisch mit der Stellungnahme vom 14.04.2022, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurde.
Die Stellungnahme vom 14.04.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 vom Gemeinderat abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde mitgeteilt.
Neue oder veränderte Planhinweise werden nicht vorgetragen, sodass vom Gemeinderat auf den Beschluss vom 01.06.2022 verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. 
Eine ergänzende oder zusätzliche Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

__________________________________________________________________________

  1. SATZUNGSBESCHLUSS

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 
Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen. 
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die erforderlichen redaktionellen Anpassungen im Planentwurf und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des 4a Abs. 3 BauGB.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung - kann als Satzung beschlossen werden.

Beschluss:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt gemäß § 10 BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, in der Fassung vom 21.09.2022 als Satzung.

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, in der Fassung vom 21.09.2022, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung und die zugehörige Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (16. Änderung) öffentlich bekannt zu machen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr