Gemeindewald - Festlegung der Brennholz- und Abraumpreise für die Saison 2022/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Preis für Hartholz (Eiche, Buche etc.) beträgt seit Jahren 55,00 €/fm.
Brennholz wird nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 15 fm je Haushalt) verkauft. Sollten in Richtung Saisonende noch größere Holzmengen zur Verfügung stehen, kann mehr als die 15 fm verkauft werden.

Der Preis für Weichholz (Fichte, Kiefer etc.) wurde im vergangenen Jahr wieder auf 35,00 €/fm zurückgeführt, nachdem er im Vorjahr auf 20,00 €/fm reduziert wurde. Zuvor lag er jahrelang bei 35,00 €/fm. Beim Weichholz gilt ebenso eine Mengenbeschränkung analog wie Hartholz.

Die maximale Einschlagmenge beträgt seit Jahren 700 fm und wurde in den letzten sechs Jahren nicht überschritten. Im vergangenen Jahr wurden 684 fm eingeschlagen.

Sterholz wird nicht angeboten. Wünsche über den Lagerplatz können nicht berücksichtigt werden.

Für die Aufarbeitung des Brennholzes sind aus Sicherheitsgründen die erfolgreiche Teilnahme eines Motorsägen-Grundlehrganges und das Tragen von Sicherheitskleidung erforderlich.
Es sind biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe zu verwenden.

Zur künftigen Preisgestaltung liegt folgende Empfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale vor:


Für den Abraum wurden bisher 12,00 € pro Ster verlangt. Eine Erhöhung auf 15,00 € pro Ster wird von Förster Matthias Lunz empfohlen.
Vorschlag der Verwaltung:
Unter Berücksichtigung eines gleichgearteten Verhaltens innerhalb der FBG Rhön-Saale könnte der Preis für das Hartholz (Buche, Eiche, Kirsche, Ahorn, Hainbuche) auf 85,00 €/fm (netto), sowie der Preis für das Weichholz (Nadelholz) auf 65,00 €/fm (netto) festgesetzt werden. Hinzu kommt ab 01.01.2023 jeweils noch die gesetzliche MwSt. von derzeit 7 %.
Da die Verwaltung jedoch erkennt, dass es sich beim kommunalen Holzverkauf an ein „geschlossenes System“ handelt, welches lediglich den Gemeindebürgern in Bezug auf deren Eigenbedarf zur Verfügung gestellt wird, sollte eine moderatere Preiserhöhung erfolgen. 
Im konkreten wird vorgeschlagen, den Preis für das Hartholz (Buche, Eiche, Kirsche, Ahorn, Hainbuche) auf 70,00 €/fm (netto), sowie der Preis für das Weichholz (Nadelholz) auf 50,00 €/fm (netto) festgesetzt werden. Hinzu kommt ab 01.01.2023 jeweils noch die gesetzliche MwSt. von derzeit 7 %.
Von weiteren Preisanstiegen im Industrie- und Brennholzsektor ist laut Forstbetriebsgemeinschaft auszugehen, so dass weiterhin empfohlen wird, die preisliche Anpassung auf ein Jahr zu beschränken.
Die maximale Einschlagmenge beträgt 700 fm.
Die Mengenbeschränkung von 15 fm je Haushalt gilt weiterhin.
Die Abgabe erfolgt für den Eigenbedarf, der im Zweifelsfall nachzuweisen ist.
Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.
Ein Verkauf an Auswärtige soll nicht erfolgen. 
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Hartholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Hartholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden.
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Weichholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Weichholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden. Des Weiteren kann Weichholz dann auch an Auswärtige abgegeben werden.

Für den Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Der angepasste Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung des Vorschlags der FBG wird angenommen. 
Für Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr