Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach gewährte bis zum Jahr 2019 den örtlichen Sportvereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnete.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in 2020 und 2021 verdoppelt hatte und zugleich die Jugendsportförderung gleich hoch blieb, wurde vom Gemeinderat die Regelung beschlossen,  für die außerschulische Förderung des Sports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, zu gewähren. Der Zuschuss der Gemeinde Oerlenbach an die Vereine war durch diese Regelung dennoch höher, als es in den Vorjahren der Fall war.
Die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern ist nun in 2022 wieder zu den bis 2019 gültigen Fördersätzen zurückgekehrt.

Beschlussvorschlag

Für die außerschulische Förderung des Sports ab 2022 kommt wieder die bis 2019 gängige Praxis zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr