Kindergarten St. Dionys e.V.; Zuschussantrag für die Beschaffung von Stühlen und pädagogischen Material


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es liegt eine weitere Zuschussanfrage des Kindergartenvereines St. Dionys e.V. Rottershausen vor. Beantragt wird die Förderung der Beschaffung von Stühlen und pädagogischem Material:



Das Angebot der Fa. HABA Pro vom 27.10.2022 beläuft sich  für den Teilbereich Möbel (Stühle und Podeste) auf brutto 3.385,65 €.
Mit gleichem Angebot werden Spielmaterialien (pädagogische Artikel) zum Preis von brutto 1.313,26 € angeboten.
Ein weiteres Angebot über Spielmaterialien liegt von der Fa. Spiele gut Vertriebs GmbH vom 08.11.2022 vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 1.624,84 €.
Der Kindergartenverein beantragt für alle Anschaffungen eine Förderung in Höhe von 80 %.

Beschlussvorschlag

a)         Förderung Beschaffung Möbel:
Der Gemeinderat beschließt eine Bezuschussung in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten für die Möbel (Stühle und Podeste). Wegen guter Erfahrungen mit diesem Anbieter und Lieferproblemen bei anderen Herstellern genügt in diesem Fall die Vorlage eines Angebotes.
b)         Förderung Spielmaterialien (pädagogische Artikel):
Diese Anschaffungen fallen unter den jährlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 € pro Kind. Dieser sieht eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zum möglichen Höchstbetrag (abhängig von Kinderanzahl) vor.
Da der errechnete Zuschuss (50 % aus 1.313,26 € und 50 % aus 1.624,84 €) in Höhe von 1.469,05 € den zu erwartenden Gesamtzuschuss des Jahres 2023 übersteigen wird (Vorjahresdurchschnitt 700 €), wird ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt, den vollen Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Beschluss 1

Förderung Beschaffung Möbel:
Der Gemeinderat beschließt eine Bezuschussung in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten für die Möbel (Stühle und Podeste). Wegen guter Erfahrungen mit diesem Anbieter und Lieferproblemen bei anderen Herstellern genügt in diesem Fall die Vorlage eines Angebotes.
Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Förderung Spielmaterialien (pädagogische Artikel):
Diese Anschaffungen fallen unter den jährlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 € pro Kind. Dieser sieht eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zum möglichen Höchstbetrag (abhängig von Kinderanzahl) vor.
Da der errechnete Zuschuss (50 % aus 1.313,26 € und 50 % aus 1.624,84 €) in Höhe von 1.469,05 € den zu erwartenden Gesamtzuschuss des Jahres 2023 übersteigen wird (Vorjahresdurchschnitt 700 €), wird ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt, den vollen Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 10:50 Uhr