Die Vereinsgemeinschaft Ebenhausen beantragt die Marktgebührensatzung für den Kunsthandwerk- und Bauernmarkt ab dem Jahr 2024 wie folgt zu ändern:
Bisherige Benutzungsgebühr pro laufenden Frontmeter: 3,50 €
Neue Gebühr ab 2024: 5,00 €
Dies ist notwendig, um laufende Kosten für Werbung, etc. auch weiterhin decken zu können.
Der Vorschlag wurde in der VG-Sitzung am 21.03.2023 einstimmig beschlossen.
Im § 15 der Marktsatzung ist folgendes geregelt:
Für die Überlassung von Verkaufsplätzen werden Gebühren nach der Marktgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach erhoben.
Durch Erhöhung der Standgebühr muss der § 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach geändert werden.
Entwurf:
Dritte Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Marktsatzung der
Gemeinde Oerlenbach
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende nicht genehmigungspflichtige
S a t z u n g
§ 1
§ 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 19.03.1991 (LRABl. Nr. Nr. 9 vom 06.04.1991), geändert durch die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung vom 19.10.2010 (LRABl. Nr. 21 vom 06.11.2010, lfd. Nr. 269), wird wie folgt geändert:
„Die Benutzungsgebühr beträgt pro laufenden Frontmeter 5,00 €.“
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oerlenbach, 18.04.2023
Gemeinde Oerlenbach
Nico Rogge
Erster Bürgermeister