Mit Beschluss vom 25.08.2021 unterstützt die Gemeinde die notwendige statische Begutachtung und das Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes.
Nicht gedeckte Kosten werden durch die Gemeinde Oerlenbach als Baulastträger übernommen.
Der Auftrag für die notwendigen Arbeiten wurde durch die Kirchenstiftung St. Martin Eltingshausen an das Büro IB Federlein Ingenieurgesellschaft mbH, 97616 Salz b. Bad Neustadt a. d. Saale, vergeben.
Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung wurden durchgeführt.
Hierfür sind Kosten in Höhe von rund 15.500,-- € entstanden.
Förderungen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie der Regierung von Unterfranken in Höhe von gesamt rund 7.600,-- € wurden in Aussicht gestellt.
Zustandsbericht (Auszug)
Der vollständige Zustandsbericht sowie die Aktenvermerke aus 2015 und 2017 wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Verfügung gestellt.
Gemäß erster Kostenschätzung nach Schadensbeurteilung belaufen sich die Kosten für die Sanierung der tragenden Bausubstanz der Turmkonstruktion auf rund 120.000,-- € zuzüglich der Honorarkosten (rund 26.000,-- €).
Am 30.04.2024 fand ein Abstimmungsgespräch statt.
Teilnehmer:
1. Bgm. Nico Rogge, GL Jürgen Markert, Gebietsreferent Thomas Karsten (Diözese Würzburg KdöR, Hauptabteilung Immobilien und Finanzen), Pastoralreferentin Christine Seufert (Diözese Würzburg KdöR), Herr Paul Bambach, Frau Johanna Schaumberg und Herr Helmut Körner (Kirchenstiftung St. Martin Eltingshausen)
Herr Karsten wird zur weiteren Begutachtung einen Glockensachverständigen hinzuziehen.
Hier entstehen keine Kosten für die Gemeinde Oerlenbach.
Der 1. Bgm. Nico Rogge teilte mit, dass eine Sanierung in 2024 aus haushalterischen Gründen nicht möglich ist. Allerdings war man sich einig, dass die weitere Planung vorangetrieben werden sollte.
Das IB Federlein hat bereits ein Angebot für die Objekt- und Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3 – 8 sowie für die örtliche Bauüberwachung in Höhe von Gesamt rund 26.000,-- € (netto) vorgelegt.
Es ist unstrittig, dass die Baulast des Kirchturms bei der Gemeinde Oerlenbach liegt und somit auch für die Standsicherheit des Kirchturms verantwortlich ist. Daraus folgt, dass die nicht durch Förderungen und Zuwendungen gedeckten Kosten von der Gemeinde zu übernehmen sind.
Zusammen mit der Kirchenstiftung sollen mögliche Förderungen geprüft und wenn möglich beantragt werden.
Es ist nun wichtig, dass die weiteren Planungsleistungen stufenweise (wenn notwendig bis Leistungsphase 9) vergeben werden.