Freiflächenphotovoltaik; Oerlenbach-Buchenstauden; Aufstellung Bebauungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Zeugner stellte das Projekt von Primus Solar GmbH, 93051 Regensburg, bereits im GR vor. Die Gemeinde wird sich mit dem Flurstück 2154/0 Gemarkung Rottershausen beteiligen.
Aus verschiedensten Gründen (z. B. Schutz von landwirtschaftlichen Interessen, div. andere Projekte im Gemeindegebiet mit Flächenversiegelungsgehalt, Schutz des Landschaftsbildes, etc.) wurden bisher nur Bebauungspläne für PV-Anlagen aufgestellt, wenn ausschließlich die Gemeinde Eigentümer der Flächen war.
Folgende Punkte müssen noch abgearbeitet und ein Beschluss gefasst werden:
1. Besteht von Seiten der Gemeinde Oerlenbach Interesse am Abschluss von Nutzungsverträgen für kommunale Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches zur Überbauung mit Freiflächen-PV-Systemen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier wäre gegebenenfalls eine Entwidmung zu prüfen.
2. Können die von der Planung betroffenen Grundstücke in vollem Umfang beplant werden, sprich über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze und ist hierfür mit einem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde zu rechnen, analog zum „Solarpark Rottershausen“? Hierzu ist anzumerken, dass verbleibende Restflächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ggf. uninteressant und unwirtschaftlich sind, sodass Flächen ungenutzt blieben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Die nicht benötigten gemeindeeigenen Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches können mit Freiflächen-PV überbaut werden.
Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.
Sofern eine Entwidmung notwendig ist, wird diese durchgeführt.
Beschluss 2:
Es soll ein Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücke (in vollem Umfang) über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden.
Beschluss 1
Die nicht benötigten gemeindeeigenen Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches können mit Freiflächen-PV überbaut werden.
Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.
Sofern eine Entwidmung notwendig ist, wird diese durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es soll ein Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücke (in vollem Umfang) über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Datenstand vom 17.10.2024 08:17 Uhr