2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach im Zuge des Bebauungsplanverfahrens berichtigt (= 16. Änderung).
In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf in der Fassung vom 03.11.2021 durch den Gemeinderat anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte am 18.03.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6 des Landratsamtes Bad Kissingen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.04.2022 bis 03.05.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. 
Mit Schreiben vom 25.03.2022 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 03.05.2022 abzugeben.

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  6. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  7. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  8. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  9. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  10. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  12. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  14. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  15. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  16. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  17. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  18. PLEdoc GmbH, Essen
  19. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  20. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  21. Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
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Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
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Folgender Träger öffentlicher Belange hat im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, keine Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ abgegeben:

  1. TKN Deutschland GmbH, Iphofen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben, und darin ihr Einverständnis mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  9. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  11. PLEdoc GmbH, Essen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, haben im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben, und darin Einwände, Bedenken, Anregungen und Hinweise zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  2. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  3. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  6. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  7. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  8. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  9. Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
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  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde vom 29.03.2022

Die Untere Wasserrechtsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise der Unteren Wasserrechtsbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Um die Lage im Heilquellenschutzgebiet zu würdigen, wird ein nachrichtlicher Hinweis hierauf in den Bebauungsplan eingefügt. Die Begründung wird zusätzlich mit entsprechenden Angaben ergänzt.
Grabungen und Bohrungen bis 70 m unter Heilquellenüberlauf, sind bei der Bebauung des Grundstückes nicht vorgesehen.

Die Planhinweise zum Versickern von Niederschlagswasser sowie die Beachtung der einschlägigen Richtlinien zur Versickerung werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Zur Reduzierung der Flächenversiegelung werden den Grundstückeigentümern Hinweise zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit, Rückhaltemaßnahmen etc. in Bebauungsplan und Begründung gegeben. 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Altlasten bzw. Altlastverdachtsflächen nicht bekannt sind.


Abstimmung:                 18   :   0

  1. Stellungnahme Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen vom 29.03.2022

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ keine Bedenken bestehen. Die hierfür maßgebenden, in der Stellungnahme vorgetragenen Anforderungen an den vorbereitenden und aktiven Brandschutz, können bei der Realisierung des Plangebietes berücksichtigt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Freiwillige Feuerwehr Rottershausen im Verbund mit anderen, umliegenden Feuerwehren, den Brandschutz für das Baugebiet nur soweit sicherstellen kann, wie die Feuerwehr auch deren Einsatzbereitschaft gewährleisten kann.

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten sind. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind u. a. Grundlage hierfür.

Es ist vorgesehen, die Löschwasserversorgung über die bestehende Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Aufgrund der Bestandssituation kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Druckverhältnisse und Wassermengen hierfür am Plangebiet zur Verfügung stehen.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Regierung von Ufr., sg Raumordnung, landes- und Regionalplanung vom 08.04.2022

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwendungen bestehen.

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Ufr. nach Abschluss des Verfahrens, unter der angegebenen E-Mail-Adresse, eine rechtskräftige, digitale Fassung der Bebauungsplanänderung, einschließlich Begründung zu übermitteln. 

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahmen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen vom 26.04.2022

Das ADBV hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Vom ADBV wurden zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ in Rottershausen und der damit korrespondierenden Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (= 16. Änderung) zwei inhaltlich identische Stellungnahmen eingereicht.

Zu diesen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Dem ADBV werden nach Abschluss des Verfahrens die gewünschten digitalen Daten zur Bereitstellung für das Projekt „Bauleitpläne im Internet“ zur Verfügung gestellt. Die Erfassung im IZB-Bauleitplanungserfassungstool ist vorgesehen.

Zu 2.:
Ein möglicher Breitbandanschluss für das Grundstück wird im Zuge der Bebauung mit dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt. Der künftige Bauherr wird diesbezüglich von der Verwaltung informiert.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 25.04.2022

Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Ein Hinweis auf die Meldepflicht bei Bodendenkmalfunden wird im Bebauungsplanentwurf unter Buchstabe C, Ziffer 9 aufgenommen. Durch den darin enthaltenen Verweis auf Art. 8 DSchG, sind die Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend gewürdigt.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahmen Bayernwerk netz GmbH & Gasversorgungsunternehmen Unterfranken GmbH vom 02.05.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH & die Gasuf haben sich mit zwei Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Betriebsführung der Erdgasnetze der Gasversorgung Unterfranken GmbH ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Bayernwerk Netz GmbH liegen und die Stellungnahme somit auch deren Belange berücksichtigt. 

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen. 

Die Lage des mitgeteilten Straßenbeleuchtungskabels inkl. Schutzzonenbereich, wird aus Sicht des Gemeinderates bei Bebauung des Grundstückes nicht beeinträchtigt, da sich dieses außerhalb des Geltungsbereiches befindet. Auf eine Darstellung im Bebauungsplanentwurf wird daher verzichtet. 

Die notwendigen Arbeiten zum Grundstücksanschluss werden rechtzeitig mit der Bayernwerk Netz GmbH koordiniert.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Abwasserzweckverband obere Werntalgemeinden vom 03.05.2022

Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen und die Abwasserbeseitigung des Grundstückes seitens des AZV gewährleistet ist.

Die Hinweise zur Abwasserentsorgung und die damit einhergehenden Anforderungen, werden zur Kenntnis genommen, und in die Begründung entsprechend der Stellungnahme aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird mit zusätzlichen Angaben ergänzt.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe vom 14.04.2022

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen und die Versorgung des Grundstücks mit Trinkwasser durch die RMG sichergestellt werden kann.

Der Bauherr wird davon in Kenntnis gesetzt, sich im Zuge der Bebauung des Grundstückes bzgl. der Errichtung des Hausanschlusses, rechtzeitig mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in Verbindung zu setzen.

Abstimmung:                 18   :   0



Beschlussvorschlag

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

Siehe Sachverhalt
 

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 01.06.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt. 


Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung aufzufordern.

Beschluss 1

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

Siehe Sachverhalt
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 01.06.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2022 10:34 Uhr