Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum sowie Einbau von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/7 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 19 a
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Gesamtbreite der Gauben
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Dachgauben sind in untergeordneter Form als Satteldachgaube und als Schleppgaube ab einer Dachneigung von mindestens 35 Grad zulässig. Die Gesamtbreite der Gaube(n) darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten
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Breite der Gauben: ½ der Dachlänge
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Art und Farbe der Dacheindeckung der Gauben
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Die Dacheindeckung der gepl. Wohngebäude ist nur mit roten Dachziegeln vorzunehmen.
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Dacheindeckung der Gauben: graue Blecheindeckung
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Der Antragsteller beantragt den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum sowie den Einbau von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/7 der Gemarkung Oerlenbach.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannten Gauben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gaubenbreite.
Falls für diese Gauben hinsichtlich der Art und Farbe der Dacheindeckung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Gauben auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Damit auch der Gemeinde Oerlenbach bekannt ist, wer den Brandschutznachweis zu diesem Bauvorhaben erstellt hat, soll die Gemeindeverwaltung eine Kopie der Baubeginnsanzeige beim Landratsamt Bad Kissingen anfordern.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2022 10:34 Uhr