Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit zusätzlicher Zufahrt auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 49


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: In den Bauantragsunterlagen sind keine Unterschriften der Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 vorhanden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Bauherren beantragen, auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen ein Carport mit zusätzlicher Zufahrt zu errichten.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenze entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist überschritten.
Dachform und Dachneigung
Für Garagen ist das Satteldach und die gleiche Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses vorgeschrieben
sehr flach geneigtes Dach, Dachneigung ca. 1°
Art der Dacheindeckung 
Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
Trapezblech, alternativ Bitumenabdichtung
Farbe der Dacheindeckung
Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
Die Farbe der Dacheindeckung ist in den Bauantragsunterlagen nicht angegeben.















Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 09:21 Uhr