Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 141 Absatz 3 BauGB im Ortsteil Oerlenbach, Gemeinde Oerlenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für das Sanierungsgebiet im Innenbereich des Ortsteils Oerlenbach, auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) sind Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Der Lageplan liegt dieser Niederschrift bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für das Sanierungsgebiet im Innenbereich des Ortsteils Oerlenbach, auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Der Lageplan liegt dieser Niederschrift bei.
Die Verwaltung wird beauftragt
1. den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen.
2. die für eine förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen mit der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern durchzuführen.
3. mit der ortsüblichen Bekanntmachung den § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Absatz 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.
4. die Sanierungssatzungen mit Begründung vorzubereiten und baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2024 12:14 Uhr