Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 346/24 der Gemarkung Rottershausen, Am Bahndamm 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 22. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“

Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Geschossigkeit
1 Vollgeschoss; Vollgeschosse im DG bleiben außer Betracht
EG + OG
Firstrichtung
parallel zur Straße „Am Bahndamm“ 
senkrecht zur Straße „Am Bahndamm“
Dachform
Satteldach
Pultdach und Flachdach
Dachneigung
38° bis 48°
Pultdach: 10°
Flachdach: 1 %
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
Betondachsteine
Farbe der Dacheindeckung
rot
anthrazit
Traufhöhe
Traufhöhe bergseitig bei eingeschossiger Bauweise: maximal 3,50 m
Traufhöhe talseitig bei eingeschossiger Bauweise: maximal 6,50 m
maximale Traufhöhe: 6,97 m

Fensterformate
stehende Formate sind zwingend vorgeschrieben
stehende und liegende Formate
maximaler Niveauunterschied zwischen Erdgeschoss und natürlichem Gelände.
maximal 1,00 m
maximal 1,03 m
Außenbehandlung der Fassaden
Die Außenbehandlung der Fassaden hat mit landschaftsgerechtem Putz mit heller Farbtönung zu erfolgen. Als Abtönmittel sind Erdfarben zu verwenden. Evtl. Holzverschalungen sind naturfarben zu imprägnieren.
unter anderem Holzverschalung


Carport mit Geräteraum und mit dem Raum „HAR/HWR“:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Firstrichtung
parallel zur Straße „Am Bahndamm“ 
senkrecht zur Straße „Am Bahndamm“
Dachform
Satteldach
Pultdach
Dachneigung
38° bis 48°
10°
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
Betondachsteine
Farbe der Dacheindeckung
rot
anthrazit
Fensterformate
stehende Formate sind zwingend vorgeschrieben
liegendes Format
Außenbehandlung der Fassaden
Für sämtliche Nebengebäude sind Holzverschalungen vorgeschrieben.
Nur die in der Nordansicht dargestellte Fassade ist mit einer Holzverschalung versehen. 
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenze ist überschritten.


Terrassenüberdachung:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach
Pultdach
Dachneigung
38° bis 48°
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
Überkopfverglasung
Farbe der Dacheindeckung
rot
Überkopfverglasung
Firstrichtung
parallel zur Straße „Am Bahndamm“ 
senkrecht zur Straße „Am Bahndamm“
Traufhöhe
Traufhöhe bergseitig bei eingeschossiger Bauweise: maximal 3,50 m
Traufhöhe talseitig bei eingeschossiger Bauweise: maximal 6,50 m
Die maximale Traufhöhe ist höher als 3,50 m.

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 346/24 der Gemarkung Rottershausen.


      

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit, Firstrichtung, Dachform, Dachneigung, Art der Dacheindeckung, Farbe der Dacheindeckung, Traufhöhe, Fensterformate und hinsichtlich des festgesetzten maximalen Niveauunterschiedes zwischen Erdgeschoss und natürlichem Gelände. Falls hinsichtlich der Festsetzung, dass die Außenbehandlung der Fassaden mit landschaftsgerechtem Putz mit heller Farbtönung zu erfolgen hat, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat für dieses Wohnhaus auch diese Befreiungen

Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport mit Geräteraum und mit dem Raum „HAR/HWR“ die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, Dachform, Dachneigung, Art der Dacheindeckung, Farbe der Dacheindeckung, Fensterformate und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der für sämtliche Nebengebäude vorgeschriebenen Holzverschalung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.

Falls für die Terrassenüberdachung hinsichtlich der Firstrichtung, Dachform, Dachneigung, Art der Dacheindeckung, Farbe der Dacheindeckung und Traufhöhe Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Terrassenüberdachung auch diese Befreiungen.
Hinweis: Auf Hochwasserschutz ist zu achten.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 10:37 Uhr