In der Vergangenheit wurde wiederholt festgestellt, dass bei diversen gemeindlichen Veranstaltungen (z. B. gesellschaftlichen Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Empfängen, etc.) zu Öffentlichkeitsarbeitszwecken die Tonqualität und Musikqualität, insbesondere für Personen höheren Alters, ungenügend ist, so dass es zu erheblichen Verständigungsproblemen kommt.
Die Anlage soll insbesondere auch dazu verwendet werden im Rahmen der noch folgenden Informationsveranstaltungen rund um das Projekt „Demografiefeste Kommune“ (z. B. Bürgerbeteiligungsprozessen) eingesetzt zu werden.
Aus diesem Grund heraus sollen die vorhandenen Sachkosten-Fördermöglichkeiten über das Projekt „Demografiefeste Kommune“ genutzt werden, um eine angemessene Lautsprecheranlage für Öffentlichkeitsarbeitszwecke anzuschaffen.
Im Rahmen einer Präsentation wurden die verschiedenen Anforderungen an die Anlage dargestellt (mobiles, leichtes System zum einfach Transport, verständliche Sprachübertragung, Beschallung bis zu 200 Personen, Allwettereignung, Akkubetrieben, mind. zwei integrierte Funkmikrofone, hohe Rückkopplungssicherheit, einfach Möglichkeit der Musikwiedergabe (USB, Bluetooth), leicht zu bedienen, integrierte Schutzelektronik bei Fehlbedienung).
Empfohlen wird die Anlage MA-808 mit Zusatzequipment und Optionen zu einem Preis inkl. zwei Lautsprechern, zwei Mikrofonen sowie Funkkopplung im Set zu ca. 4.500,- Euro.
Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Herr Stettner hat folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Audioanlage kann sicherlich im Rahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Oerlenbach, bzw. der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen eingesetzt werden. Sachlicher Projektbezug dieser Beschaffungsmaßnahme ist somit gegeben.
Die Anlage wird aber auch noch nach Ablauf der Projektlaufzeit einsetzbar sein. So haben Audioanlagen lt. Afa-Tabelle einen steuerlichen Abschreibungszeitraum von 7 Jahren. Die noch verbleibende Projektlaufzeit hingegen beträgt nur 3 Jahre. Somit scheidet eine Bezuschussung der Gesamtkosten der Audioanlage aus rechtlichen Gründen aus.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus vorgenannten Gründen nur 3/7 der Kosten der Audioanlage als zuwendungsfähige Projektausgaben anerkennen können.
Zuschuss somit:
4500 / 7 * 3 davon 90 % gleich rund 1750,-- €