Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.04.2015 mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses und 2 Doppelhäuser mit Garagen.
In der Beratung zu diesem Punkt schlug die Verwaltung vor, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der derzeit eingeschränkten Planung wegen des Zuschnitts des Grundstücks und der sich anbietenden Überplanung des Nachbargrundstücks eine Gesamtüberplanung durch einen Bebauungsplan angestrebt werden sollte. Es wurde daher vorgeschlagen, die Thematik dem Gemeinderat aus Zuständigkeitsgründen zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Der Bauausschuss teilte die Auffassung der Verwaltung und beschloss, den Antrag an den Gemeinderat zur weiteren Entscheidung weiterzuleiten.
Dies wurde der Antragstellerin mit Schreiben vom 27.05.2015 mitgeteilt. Nach mehreren Vorgesprächen in der Verwaltung, auch mit den evtl. betroffenen Nachbarn, hinsichtlich der geplanten Erschließung (öffentlich oder privat) ergaben keine konkreten Ergebnisse.
Zur Planung vom 10.09.2015:
Die Antragstellerin hat die Bauvoranfrage nun auf zwei Baukörper reduziert und plant diese mittels einer privaten Zufahrt zu erschließen. Sollte sich dennoch in Zukunft eine andere Variante der Erschließung möglich sein, würde sie sich dieser grundsätzlich nicht verschließen. Um eine planungsrechtliche Sicherheit zu erlangen, frägt sie nun an, wie sich von Seiten der Gemeinde die Ausführung gestalten ließe.
Bei beiden Konzepten wird im Norden des Grundstücks der Lärmschutz zur B 8 berücksichtigt und im Süden die Hochwasserproblematik. Hierzu wurden von der Antragstellerin bereits Gespräche mit dem WWA Regensburg geführt, die durchwegs positiv verliefen. Grundsätzlich wäre aber geplant, bei Hochwasser die Zufahrt zum Grundstück der Antragstellerin über ein noch zu bestellendes Not-Geh- und Fahrtrecht über das gemeindeeigene Feuerwehrgrundstück zu sichern.
Als Bauweise wird die E+I-Bauweise bevorzugt, mit einem Sattel- oder Pultdach (DN 18-30°).
Vorschlag a) beinhaltet die Bebauung mit zwei Doppelhäusern und Garagen, und Vorschlag b) die Bebauung mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus und den entsprechenden Stellplätzen/Garagen. Bei Vorschlag a) werden 4 Wohneinheiten geplant (8 Stellplätze/Garagen), mit Vorschlag b) sollen 3 Wohneinheiten realisiert werden (6 Stellplätze/Garagen).