Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Bauausschuss, 17.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 17.12.2015 ö beschließend 1
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 11.06.2015 und 19.11.2015 mit Anfragen zur Bebauung dieser Parzellen. Zuletzt entschied er, einer Drehung des Hauptgebäudes und der Garage die erforderliche Befreiung in Aussicht zu stellen. Auf die Ausführungen hierzu wird Bezug genommen.

Nach einer weitergehenden Prüfung wurden abschließend folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan vom 14.12.2015
Situierung Hauptgebäude
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Situierung Garage
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Dacheindeckung Hauptgebäude
rot, grau oder schwarz
keine Angabe
Traufe
0,50
0,40 bzw. 0,80
Ortgang
0,50
0,80



Sonstiges:
Überschreitung der Baugrenze/Fläche für Garagen durch Drehung der Garage

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Dacheindeckung wird bestanden.
  2. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen bzgl. einem angedachten Aufenthalt von Personen auf der Garage wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2016 16:37 Uhr